Das zuständige Amt in Jüchen sei erst telefonisch über diesen Baumfrevel von Anwohnern informiert worden und wies darauf hin, dass es sich dabei offensichtlich um eine Beschädigung von Gemeindeeigentum handelt, was nicht geduldet werden kann.
„Bleibt nur zu hoffen, dass die Schuldigen einsichtig sind und künftig die Natur und das Eigentum der Allgemeinheit in Jüchen respektieren.
Übrigens gilt eine solche Handlung als Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder nach Landesrecht strafbare Beschädigung von Bäumen“, so Norbert Schultheis abschließend.