Wo 2G- und 3G-Regel gelten Geldbußen bis 25.000 Euro

Grevenbroich · Seit dem 24. November gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Diese gilt für alle Mitarbeiter der Grevenbroicher Stadtverwaltung und für alle, die die Gebäude der Stadtverwaltung betreten möchten. Unter anderem zählen hierzu das Bürgerbüro und Rathaus sowie die Stadtbücherei.

Wo gilt welche Regel? Hier noch einmal eine zusammenfassende Erklärung aus dem Rathaus.

Foto: RKN/Fokusiert

Zutritt erhalten nur noch diejenigen, die geimpft oder genesen sind oder einen negativen Corona-Test vorweisen können. Der Nachweis eines negativen Corona-Tests darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Ein gültiges Ausweisdokument ist beim Besuch städtischer Einrichtungen mitzuführen. Die Einhaltung der 3G-Regel wird in den Eingangsbereichen des Rathauses durch die Security kontrolliert. Verstöße gegen die 3G-Regelung und die Kontrollpflicht können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Die 2G-Regel, das heißt geimpft oder genesen, gilt ab sofort in Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und sonstigen Kulturstätten. Zudem gilt die 2G-Regel bei Veranstaltungen, Ausstellungen, Konzerten, in Theatern und Kantinen.

Nach wie vor besteht in städtischen Gebäuden die Maskenpflicht. In Bildungs- und Kultureinrichtungen kann auf eine Maske verzichtet werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern gewahrt wird oder ein fester Sitzplatz vorhanden ist oder alle Personen immunisiert und getestet sind.

Die Grevenbroicher Stadtverwaltung bittet alle Bürger und Besucher für die notwendige Maßnahme um Verständnis.

(-ekG.)