Worauf es zu achten gilt Veterinäramt warnt vor illegalen Hunde-Importen aus dem Ausland
Rhein-Kreis · Nach dem Tollwut-Fall eines aus der Türkei mitgebrachten Welpen in Bremen warnt das Veterinäramt des Rhein-Kreises vor illegalen Hunde-Importen aus dem Ausland. „Beim seriösen Kauf von Welpen müssen Wurfgeschwister, eine saubere Zuchtstätte, das dazugehörige Muttertier sowie ein Kaufvertrag mit den Daten des Hundeverkäufers vorhanden sein“, so Kreisoberveterinärrätin Dr. Annette Kern. Die Welpen müssten entwurmt, geimpft und mit Transponder versehen sei.
Eine Übergabe von Welpen ohne Zuchtstätte, ohne Vermerk von Impfung und Entwurmung im Impfpass, ohne Kennzeichnung per Mikrochip und ohne Kaufvertrag ist nach Ansicht des Kreises „mit hoher Wahrscheinlichkeit illegal“. Bei Auslandshunden drohe die Übertragung der Tollwut-Erkrankung auf Mensch und Tier.
Hunde aus dem EU-Ausland müssen mindestens ein Alter von knapp vier Monaten aufweisen, bevor sie nach Deutschland einreisen können. Hunde aus Drittländern müssen vor Import in die EU mindestens sieben Monate alt sein. Hunde, die ohne gültige Tollwutschutz-Impfung nach Deutschland gebracht werden, kommen für drei Monate in Quarantäne, für deren Kosten der Tierhalter aufkommen muss. Außerdem droht ein Bußgeld.
Über die Warnung von illegalen Hunde-Importen hinaus empfiehlt das Kreisveterinäramt die reguläre Impfung von Hunden gegen die Tollwut. Zwar hat Deutschland seit 2008 keine eigenen Tollwut-Fälle mehr zu verzeichnen, durch den regen illegalen Handel mit dem Ausland sind jedoch Infektionen nicht ausgeschlossen wie an dem akuten Fall in Bremen zu sehen.
Am 15. September war dort bei einem acht Wochen alten Welpen, der während einer Urlaubsreise aus der Türkei mitgenommen worden war, die Tollwut festgestellt worden. Der erkrankte Hund wurde in eine Tierklinik gebracht, wo er letztlich verstarb.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine auf Menschen und Tiere übertragbare Viruserkrankung, die in der Regel tödlich endet. Die Erkrankung wird über den Speichel, meistens durch Biss, übertragen. Sobald die Viren das Nervensystem erreicht haben, ist die Erkrankung nicht mehr zu behandeln. Der Speichel ist bereits infektiös, bevor die Tiere erkranken, das heißt nach Ausbruch der Erkrankung kommt jede Hilfe zu spät.
Durch konsequente Seuchenbekämpfung und Impfung gilt Deutschland seit 2008 als tollwutfrei im Gegensatz zu vielen anderen Ländern. Ausnahme davon ist die Fledermaus-Tollwut, die nach wie vor auch hierzulande vorkommt. Auch dabei wird die für Tiere und den Menschen tödlich verlaufende Tollwut per Biss übertragen. In Bremen wurde ein Krisenteam einberufen, um Personen und Tiere ausfindig zu machen, die mit dem Welpen in Kontakt gekommen sein könnten.