Rhein-Kreis Neuss mit neuem Online-Service Bürger können ab sofort digital ihren Corona-Testwunsch anmelden

Grevenbroich · Bürger können ab sofort online ihren Wunsch nach einem Coronatest anmelden. Der Rhein-Kreis Neuss hat dazu kurzfristig ein Online-Formular entwickelt. Mit diesem neuen Service haben alle Personen mit Symptomen sowie Personen, die mit Infizierten direkten Kontakt hatten, die Möglichkeit, ihren Testwunsch anzumelden.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betont, dass die Kreisverwaltung mit neuen digitalen Service Test-Prozesse effizienter und bürgerfreundlicher gestalten will.

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Das Kreisgesundheitsamt kontaktiert diese Personen schnellstmöglich und stimmt die weiteren Schritte mit ihnen ab. Testtermine werden für die beiden Testcenter in Neuss oder Grevenbroich vergeben. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betont, dass die Kreisverwaltung mit diesem neuen digitalen Service Prozesse effizienter und bürgerfreundlicher gestalten will. Außerdem werden die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes mit dem Online-Verfahren entlastet und bekommen mehr Zeit für andere Aufgaben.

„Damit reagieren wir auf die steigenden Infektionszahlen“, erläutert Petrauschke. „Mit den von den Bürgern ausgefüllten Formularen ersparen wir unseren Mitarbeitern die bisher zeitaufwändige Datenerfassung am Telefon der Hotline. Auf diese Weise können wir die Erreichbarkeit der Hotline verbessern, und die Mitarbeiter im Callcenter haben mehr Zeit, um Fragen der Bürger zu beantworten.“ Weiterhin bleibt die Hotline unter der Rufnummer 02181 6 01 77 77 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr Ansprechpartner für alle wichtigen Fragen rund um Corona.

Wer Symptome hat oder direkten Kontakt mit einem Infizierten hatte, meldet unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/coronatest seinen Testwunsch an. Dabei geben Bürger ihren Namen, ihre Adresse, Telefonnummer und ihr Geburtsdatum ein sowie – falls sie Kontaktperson sind – den Namen des positiv Getesteten. Im Anschluss daran werden sie vom Gesundheitsamt kontaktiert.

Melden sollten sich insbesondere direkte Kontaktpersonen der Kategorie 1: Dies sind Personen, die sich länger als 15 Minuten ungeschützt mit einer später positiv getesteten Person in einem Abstand von weniger als 1,5 Metern aufgehalten haben. Patienten mit akuten Symptomen können sich auch an ihren Hausarzt wenden und direkt in den Hausarzt-Praxen getestet werden. Das neue Portal ist nicht für Reiserückkehrer gedacht. Für sie stehen auch in Zukunft private Testmöglichkeiten zum Beispiel am Flughafen oder Bahnhof zur Verfügung.