Krützen erfordert deutliche Unterstützung des Landes und nimmt Rinkert, Troles & Co in die Pflcht „Nicht wieder bei den Bürgern abkassieren“

Grevenbroich · Die finanzielle Lage vieler Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bleibt angespannt. Bürgermeister Klaus Krützen äußert sich zu den Herausforderungen, die eine schnelle und durchgreifende Lösung erfordern.

Wohin geht die Finanz-Reise?

Foto: KV/Gerhard P.Müller

„Die Vorschläge des Landes reichen nicht aus, die Kommunen sind auf dringende Unterstützung angewiesen“, betont Bürgermeister Krützen. Die Diskussion über den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (3. NKFWG NRW) steht im Fokus der aktuellen Debatten.

Gemäß Entwurf soll zum Beispiel die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts zukünftig nicht mehr an den Verbrauch der allgemeinen Rücklage innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, sondern an das Vorliegen eines in der Bilanz ausgewiesenen, nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags gebunden sein.

Anders als nur formale Gesetzesänderungen im Haushaltsrecht fordert Bürgermeister Krützen echte zusätzliche Finanzhilfen, besonders angesichts der akuten Gefährdung der kommunalen Selbstverwaltung: „Es braucht Entschlossenheit – auch von den für Grevenbroich gewählten Bundes- und Landtags-Abgeordneten – sowie den erkennbaren Willen, Schaden von den Kommunen abzuwenden“, erklärt er. Zudem unterstreicht Bürgermeister Krützen die Dringlichkeit einer nachhaltigen Lösung durch einen Abbau der strukturellen Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden.

„Wenn keine frischen Finanzmittel greifbar sind, sollte die Landesregierung das COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz fortsetzen, um den Kommunen die Auslagerung der finanziellen Lasten durch die Pandemie und den Krieg in der Ukraine zu ermöglichen.“

Eine weitere Belastung der Bürger hält Bürgermeister Krützen für nicht zumutbar: „Viele Städte – auch wir in Grevenbroich – waren in der Vergangenheit bereits dazu gezwungen, durch Steuererhöhungen auf die strukturelle Unterfinanzierung zu reagieren.“

(SGV.)