Zu viel gezecht? Betrunkener an Ampel eingeschlafen
Orken · Am frühen Sonntagmorgen gegen 4 Uhr meldete sich ein Zeuge bei der Polizei. Auf der L 116 auf Höhe der Auffahrt zur A 46 sei ihm ein Pkw an der Haltelinie einer dortigen Ampel aufgefallen. Aufmerksam sei er auf den Pkw geworden, da dieser trotz Wechsel auf Grünlicht nicht zur Fahrt ansetzte.
Bei genauerer Betrachtung bemerkte der Zeuge, dass der 42-jährige Fahrer des Fahrzeuges augenscheinlich auf dem Fahrersitz bei laufendem Motor eingeschlafen war.
Die hinzugerufene Polizei konnte den Fahrzeugführer wecken. Allerdings bemerkten die Beamten dabei deutlichen Alkoholgeruch. Ein durchgeführter Alkoholtest bestätigte das Vermutete. Der Fahrer musste die Beamten zur Wache begleiten, dort wurde ihm eine Blutprobe zur Feststellung des Blutalkoholwertes entnommen.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eröffnet.
Die Polizei warnt eindringlich:
Alkohol wirkt sich auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt aus. Bereits ab 0,3 Promille kann in Verbindung mit so genannten "Ausfallerscheinungen" (Schlangenlinien, Unfall, ...) der Verdacht einer Straftat aufkommen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann.
Aber auch potenzielle Beifahrer bittet die Polizei eindringlich, das notwendige Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und nicht zu einem An- oder Betrunkenen ins Auto zu steigen, sondern stattdessen eine solche Fahrt zu unterbinden, um sich und andere vor schlimmen Unfällen zu schützen.