„Grüne“ wollen Vorschriften für Vorgärten: Wasserundurchlässige Vliese verbieten?
Grevenbroich · Dirk Gawlinski, Fraktionsvorsitzender der "Grünen" im Grevenbroicher Rat, fordert jetzt ein einem Antrag für die morgige Sitzung des Umwelt-Ausschusses zu prüfen, "wie eine Versiegelung von Vorgärten verhindert und stattdessen eine naturnahe Gestaltung der Vorgärten vorgeschrieben oder mit Anreizsystemen begünstigt werden kann".
In den vergangenen Jahren sei auch in Grevenbroich verstärkt der Trend zu beobachten, dass Vorgärten von Häusern vegetationsfrei mit Steinen, Schotter, Kies oder Splitt gestaltet werden. "Eine solche Gestaltung ist weder ökologisch noch städtebaulich sinnvoll. Vegetationsreiche Vorgärten tragen zu einem besseren Stadtklima bei, was angesichts des Klimawandels mit hochsommerlichen Extremtemperaturen von wachsender Bedeutung ist", betont der "Grüne" in dem Antrag.
Auch für die Artenvielfalt seien Vorgärten von Bedeutung, böten sie doch vielen Insekten und Vögeln ein Refugium. "Sie prägen aber auch das Erscheinungsbild ganzer Wohnviertel und gehören damit zum Aushängeschild einer Stadt", so der Politiker weiter. Vorgartenflächen in Wohnbereichen würden zudem häufig für die Anlage von zusätzlich Stellplätzen zweckentfremdet und versiegelt, ohne dass die Fläche nachträglich bauordnungsrechtlich als versiegelt bewertet wird.
Damit könne in Einzelfällen der maximal zulässige Versiegelungsgrad von Siedlungsflächen überschritten werden, was Veränderungen der Versickerungsleistungen von Niederschlägen nach sich ziehen kann.
Die Debatte über die Zulässigkeit von vegetationsfreien Vorgärten wird in vielen deutschen Kommunen geführt. In der Stadt Herford sei in neuen Bebauungsplänen geregelt, dass "wasserundurchlässige Vliese und größere Schotterflächen unzulässig sind". Auch die Städte Xanetn und Paderborn schreiben in die Bebauungspläne für Neubaugebiete Auflagen, die die Begrünung in den Vordergrund stellen. Ein Baum muss vorkommen, versiegelte Flächen sollen vermieden werden. In Dortmund hat der Umwelt-Ausschuss beschlossen, dass bei künftig aufzustellenden Bebauungsplänen eine begrünte Gestaltung der Vorgärten mit standortgerechten Pflanzen und deren dauerhafter Erhalt verpflichtend sind.
-gpm.