Pilotprojekt in Gemeinde soll künftig Behördengänge sparen
Jüchen · Wer innerhalb des Rhein-Kreises nach Jüchen oder innerhalb der Gemeinde umzieht, kann ab 1. November im Rathaus gleichzeitig die Ummeldung im Melderegister und seine Anschriftenänderung in der Kfz-Zulassungsbescheinigung vornehmen lassen.
Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt. Im Rahmen eines Pilotprojektes haben der Rhein-Kreis und die Gemeinde Jüchen eine entsprechende Vereinbarung getroffen, um diesen bürgerfreundlichen Service anzubieten.
Bürgermeister Harald Zillikens hat die Anfrage des Kreises sofort aufgegriffen und die Voraussetzungen im Rathaus geschaffen: „Was vorher zwei Behördengänge erforderte, erledigen wir jetzt zusammen in wenigen Minuten im Jüchener Rathaus.“
Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes in Jüchen wurden vom Straßenverkehrsamt geschult. Mit Kreissiegel bescheinigen sie direkt in der Zulassungsbescheinigung (Teil I, früher Fahrzeugschein) die Anschriftenänderung und erheben die anfallenden Gebühren in Höhe von 10,80 Euro. Für diesen Service sind zusätzlich nur die Zulassungsbescheinigung (Teil I) beziehungsweise Fahrzeugschein und ein gültiger Personalausweis mitzubringen.
Über ein vom Kreis bereitgestelltes elektronisches Verfahren teilen die Gemeindebediensteten die erfolgte Anschriftenänderung dem Straßenverkehrsamt mit. Dort werden die erhobenen Daten für die Änderung im Zentralen Fahrzeugregister genutzt. Die Gebühreneinnahmen teilt der Kreis zur Hälfte mit der Gemeinde.
Andere Kommunen sollen folgen. Für Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ist dies nur ein erster Schritt: „Wir müssen durch Kooperationen und Verschlanken der Prozesse Verwaltungshandeln noch effizienter und bürgerfreundlicher gestalten. Die Digitalisierung hilft uns dabei. Nach Jüchen werde ich allen Bürgermeister im Kreis eine solche Vereinbarung anbieten.“ Einen weiteren positiven Effekt erhofft sich Petrauschke durch die Abnahme von Anhörungs- und Mahnverfahren. Denn die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verpflichtet den Fahrzeughalter unverzüglich die Anschriftenänderung durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung dem Straßenverkehrsamt mitzuteilen.
In der Vergangenheit stieß der zusätzliche Behördengang bei den Fahrzeughaltern im Umzugsstress häufig auf wenig Gegenliebe oder wurde schlichtweg vergessen. Versäumnisse, die oft erst im Kraftfahrt-Bundesamt auffallen und ein Mahnverfahren zur Folge haben. Allein im Jahr 2016 mussten das Straßenverkehrsamt rund 2.500 solcher Verfahren einleiten. „Ein unnötiger Verwaltungsaufwand, der im Straßenverkehrsamt viel Personal bindet, das anderweitig besser eingesetzt werden könnte“, so Petrauschke.
Gesetzlich noch nicht möglich, ist derzeit die Ummeldung im Einwohnermeldeamt der Gemeinde, wenn der Fahrzeughalter von außerhalb des Kreises nach Jüchen zieht. Hier muss die Ummeldung weiterhin im Straßenverkehrsamt erfolgen.
Fragen zur Kfz-Ummeldung beantworten das Bürgerbüro der Gemeinde Jüchen unter der Telefonnummer 02165/91 50, das Bürger-Servicecenter Rhein-Kreis unter der Rufnummer 02181/60 10 sowie das Straßenverkehrsamt unter 02131/92 89 09 0.