Der richtige Umgang mit Fundstücken Hüter verlorener Dinge in Jüchen
Jüchen · „Ich habe einen Schlüssel gefunden. Wer ihn vermisst, bitte melden.“ „Handy beim Spazierengehen gefunden. Der Besitzer kann sicher Angaben zum Bild auf der Rückseite der Hülle machen.“ Immer öfter gehen Menschen mithilfe der Sozialen Medien auf die Suche nach Besitzern von gefundenen Dingen. Doch ist das rechtens? Wie ist die richtige Vorgehensweise bei Funden von Handy, Schlüsseln und Co.? Der Top-Kurier hat bei der Stadt Jüchen und der Polizei nachgefragt.
Man hat eine Anzeigepflicht als Finder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), erklärt Andrea Peters, im Bürgerbüro der Stadt Jüchen tätig, wo auch Fundsachen abgegeben und -geholt werden können. Im BGB heißt es: „Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.“
Erste Anlaufstelle im Falle eines Fundes ist demnach die Stadt Jüchen. Aber auch bei der Polizei können Fundsachen abgegeben werden. „Sollten Fundsachen bei der Polizei abgegeben werden, wird zunächst geprüft, ob die Gegenstände in Bezug zu einer Straftat stehen“, erklärt die Polizeibehörde des Rhein-Kreises, „sollte dieses der Fall sein, liegt die weitere Bearbeitung bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Gegenstände wie Führerschein und Ausweise werden, sofern möglich, direkt an den Eigentümer ausgehändigt.“ Alle anderen Gegenstände werden von der Polizei dann an die Stadt Jüchen zu Verwahrung übergeben. In den meisten Fällen sind es Schlüssel oder Handys, die bei der Stadt eingelagert werden. Aber auch das eine oder andere Fahrrad und sogar ein Kinderwagen warten in der Rathausgarage auf ihre Besitzer.
Wer etwas findet sollte immer im Hinterkopf behalten: Sollten Fundsachen nach einer angemessenen Zeit nicht bei den zuständigen Behörden abgegeben werden, kann sich der Finder einer Unterschlagung strafbar machen. Von daher sieht Peters die Suche via Facebook und Co. zwiegespalten: „Wenn Leute gefundene Dinge auf Facebook posten, dann können sie das gerne tun. Das ist grundsätzlich nicht schlecht, weil man viele Leute erreicht. Wir posten mittlerweile auch einmal im Monat die Fundgegenstände. Aber es entbindet die Leute nicht davon, die Dinge bei uns abzugeben.“
Sollte das einmal nicht zeitnah möglich sein, sei das tatsächlich auch kein Problem – solange direkt im Fundbüro Bescheid gegeben werde, welcher Gegenstand wann und wo gefunden wurde und dass dieser aktuell verwahrt werde. Kleinteile könnten auch einfach im Briefkasten des Rathauses hinterlassen werden (mit Informationen zu Fundort- und Zeit).
Sechs Monate werden die Fundstücke von der Stadt verwahrt – und nur zehn Prozent werden abgeholt. „Es rufen viele Leute an wegen Dingen, die verloren sind, die wir nicht haben. Und die Dinge, die wir haben, da fragt keiner nach. Das finde ich immer sehr enttäuschend“, so Peters und sie lacht: „Ich glaube, ich freue mich manchmal mehr als die Leute selbst, wenn doch mal etwas abgeholt wird.“
Was sie besonders wundert: Dass Handy-Besitzer sich nur selten auf ihren verlorenen Geräten mittels Anruf oder Nachricht melden. Gefundene Handys versucht Peters aus genau diesem Grund möglichst am Laufen zu halten. Manchmal gibt es so dann doch ein Happy End, freut sich Peters: Erst in dieser Woche erreichte sie beispielsweise auf einem Gerät eine Nachricht des Besitzers mit einer Kontaktmöglichkeit. So konnten Handy und Besitzer wiedervereint werden.