Achtung Autofahrer Hier wird es ab sofort teuer!

Jüchen · Wer kennt sie nicht, die Situationen, in den sich andere Verkehrsteilnehmer über zugeparkte Gehwege, Straßen oder Fahrradwege, vorwiegend durch Personenkraftwagen, beschweren.

Besser die Parkuhr nicht überschreiten...

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Der Gesetzgeber hat nun mit dem neuen, ab heute geltenden Bußgeldkatalog besonders auf die Zunahme von verbotswidrigem Parken auf Geh- und Radwegen und unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen sowie das Halten in zweiter Reihe reagiert. Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig.

Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.

Bei den häufigsten Verstößen ändert sich das Bußgeld wie folgt:

— Parken auf einem Behindertenparkplatz von 35 Euro auf 55 Euro

— Parken mit Parkscheibe:
Überschreiten von 10 Euro auf 20 Euro
ohne Parkscheibe bisher 10 Euro auf 20 Euro
falsch eingestellt von 10 Euro auf 20 Euro

— Neu Parken auf einem für E-Fahrzeuge gekennzeichneten Parkplatz jetzt 55 Euro

— Parken im eingeschränkten Halteverbot von 15 Euro auf 25 Euro

— Parken im absoluten Halteverbot von 15 Euro auf 25 Euro

— Parken weniger als 15 Meter zum Haltestellenschild von 10 Euro auf 55 Euro

— Parken oder Halten auf dem Bussonderfahrstreifen von 15 Euro auf 55 Euro

— Parken auf dem Gehweg von 20 Euro auf 55 Euro
mit Gefährdung (Fußgänger müssen auf die Fahrbahn ausweichen) von 30 Euro auf 80 Euro zuzüglich 1 Punkt.

Die Stadtverwaltung appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, ihre Fahrzeuge gesetzeskonform abzustellen und zu parken und hierdurch andere Teilnehmer des Straßenverkehrs nicht zu gefährden beziehungsweise zu beeinträchtigen.