Uneinsichtige Radlerin pöbelt und beleidigt Polizeibeamte Als sie kurzfristig festgehalten werden sollte, riss sie sich noch los und schlug nach den Beamten

Jüchen · Mit einer renitenten Radfahrerin hatten es Polizeibeamte am Mittwochmorgen (11.10.) zu tun. Gegen 08:00 Uhr beabsichtigten die Ordnungshüter, die im Rahmen der Schulwegsicherung an der Gemeinschaftsgrundschule "In den Weiden" unterwegs waren, eine 29-jährige Fahrradfahrerin zu kontrollieren.

Sie transportierte zu diesem Zeitpunkt ihren siebenjährigen Sohn samt Tornister auf dem Gepäckträger ihres Rades. Dabei schwankte der ungesicherte Junge gefährlich umher und drohte vom Fahrrad zu fallen.

Der Polizist entschloss sich, der Frau die bestehende Gefahr für ihr Kind zu erläutern.

Die Füße des Kindes hätten jederzeit in die Speichen des Rades geraten können, was einen Sturz oder einen Unfall mit Verletzungen bei Mutter und Kind zur Folge gehabt haben könnte.

Während der Überprüfung zeigte sich die Radlerin äußerst uneinsichtig und unkooperativ. Sie weigerte sich zunächst nicht nur, ihre Personalien anzugeben. Als sie kurzfristig festgehalten werden sollte, riss sie sich noch los und schlug nach den Beamten. Sie pöbelte weiter herum und beleidigte die Polizisten. Neben dem Verkehrsverstoß, muss sich die 29-Jährige demnächst wegen Beleidigung und Widerstands gegen Polizeibeamte verantworten.

Die Personenbeförderung auf Fahrrädern in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eindeutig geregelt. Laut den Regeln der StVO darf eine Person ab 16 Jahren auf dem Fahrrad ein Kind bis zum siebten Geburtstag mitnehmen. Allerdings muss ein Fahrrad mit Sitzvorrichtungen für Kinder, entweder vor oder hinter dem Fahrer, ausgestattet sein. Auch müssen die Kinder durch Verkleidungen am Rad oder anderen Vorrichtungen davor geschützt sein, mit den Füßen in die Speichen zu geraten.

In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei an alle Fahrradfahrer und weist auf die Gefahr hin, Kinder ohne spezielle Halteeinrichtung auf Fahrrädern zu transportieren.

Darüber hinaus sollten sowohl die Eltern, als Vorbild und zum eigenen Schutz, als auch die Kinder nur mit einem entsprechenden Schutzhelm fahren. Nur so ist gewährleistet, dass bei einem Sturz oder Unfall Kopfverletzungen verhindert oder zumindest gemindert werden können.