Die Polizei rät: Während der besinnlichen Weihnachtszeit alle Sinne beisammen haben
Grevenbroich · Mit den festlich geschmückten Innenstädten und ihren Märkten im Advent, beginnt die schöne Vorweihnachtszeit. Um den Geschenkebummel und das gemütliche Beisammensein am Glühweinstand lange in guter Erinnerung zu halten, gilt es aber auch Acht zu geben, zum Beispiel auf die persönlichen Wertsachen.
Taschendiebe nutzen das Gedränge in den Einkaufspassagen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln, um unbemerkt das Portemonnaie oder Handy aus der einen oder anderen Tasche zu ziehen. Deshalb heißt es: Augen auf und Tasche zu!
So empfiehlt die Polizei: Nehmen Sie an Bargeld und Zahlungskarten nur das Notwendigste mit. Halten Sie Ihre Handtasche geschlossen und lassen sie diese nie unbeaufsichtigt. Achten Sie im Gedränge und in unübersichtlichen Situationen noch stärker auf Ihre Wertsachen.
In der Neusser Innenstadt machen Polizeibeamte des Kriminalkommissariats Kriminalprävention und Opferschutz am Samstag (2.12.) Passantinnen und Passanten gezielt auf die Gefahren des Taschendiebstahls aufmerksam. Mit Unterstützung der Mobilen Wache beraten die Experten, in der Zeit von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr, am Infostand auf der Niederstraße vor dem Kaufhof und geben interessierten Bürgerinnen und Bürgern Tipps, wie sie sich vor Taschendieben schützen können.
Die Anzahl der Taschendiebstähle hat sich in Neuss im ersten Halbjahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr nahezu halbiert. 125 Fälle in 2017 stehen 253 Fällen in 2016 gegenüber. Erfahrungsgemäß nutzen Diebe das öffentliche Gedränge der Vorweihnachtszeit für ihre Masche - trotz einem Rückgang der Fälle ist also Vorsicht geboten.
Doch die Augen aufhalten alleine reicht manchmal nicht. Wer nach dem Weihnachtsbummel mit dem Auto den Nachhauseweg antritt, sollte auch sämtliche anderen Sinne beisammen haben. Sind diese durch den Genuss von Glühwein oder anderen alkoholischen Getränken getrübt, sollte das Auto stehen bleiben und beispielsweise auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgegriffen werden. Wer sich betrunken hinter das Steuer setzt, muss möglicherweise als Fußgänger ins neue Jahr starten.
Schon bei 0,3 Promille erwartet Kraftfahrer eine Strafanzeige und der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen, man zum Beispiel alkoholbedingt einen Verkehrsunfall verursacht. Der Konsum von Drogen, und die daraus resultierende Beeinträchtigung bei der Teilnahme am Straßenverkehr, kann noch lange nach dem Konsum im Blut nachgewiesen werden. Auch hier ist der Führerschein in Gefahr, es drohen hohe Bußgelder und eine Strafanzeige.
Die Polizei wünscht allen Menschen im Rhein-Kreis Neuss eine gesegnete, friedliche und sichere Vorweihnachtszeit. Passen Sie auf sich (und andere) auf!