Zoll und Bundespolizei Schlag gegen Schleusung und Schwarzarbeit
Grevenbroich/Jüchen. · Mit einer gemeinsamen Durchsuchungsmaßnahme gehen Zoll und Bundespolizei seit heute Morgen mit mehr als 500 Einsatzkräften im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gegen fünf Beschuldigte im Zusammenhang mit zwei Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen in Jüchen und Grevenbroich vor und haben umfangreiche Durchsuchungen von rund 20 Wohn- und Geschäftsräumen in Grevenbroich, Bedburg, Jüchen und Mönchengladbach begonnen
In erheblichem Umfang sollen nicht aus der EU stammende Menschen mit gefälschten Ausweisdokumenten eingeschleust und widerrechtlich als Arbeitnehmer eingesetzt worden sein. Zeitgleich werden zahlreiche dieser Arbeitnehmer bei den entleihenden Unternehmen überprüft.
Bis zum Mittag wurden rund 90 Personen mit mutmaßlich falschen Ausweisdokumenten vorläufig festgenommen. Dr. Heinz Michael Horst, Sprecher der Sonderkommission „Energie“: Mit dem gemeinsamen Einsatz von Zoll und Bundespolizei ist uns heute ein großer Schlag gegen die organisierte Kriminalität im Bereich der Schleusung und illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften gelungen“.
Die Ermittlungen richten sich nicht gegen die Firmen, die Arbeitnehmer entliehen haben. In Mönchengladbach hat die „Sonderkommission Energie“ von Bundespolizei und Zoll an der Dienststelle des Zollamts Mönchengladbach und der Bundespolizei Mönchengladbach an der Malmedyer Straße eine umfangreiche Bearbeitungsstraße eingerichtet, in der die Echtheit der Ausweispapiere der Arbeitnehmer überprüft wird und diese anschließend umfassend mit Dolmetschereinsatz vernommen werden.
Insgesamt sind mehr als 500 Einsatzkräfte beider Behörden im Einsatz, der bis in die Abendstunden andauern wird. Bei den fünf Beschuldigten handelt es sich um einen 48-jährigen deutscher Staatsangehörigkeit, einen 46-jährigen türkischer Staatsangehörigkeit, einen 50-jährigen türkischer Staatsangehörigkeit, einen 36-jährigen moldauischer Staatsangehörigkeit und einen 31jährigen deutscher Staatsangehörigkeit, denen vorgeworfen wird, banden- und gewerbsmäßig so genannte „drittstaatsangehörige Menschen“ eingeschleust und diese unzulässigerweise als Arbeitnehmer eingesetzt zu haben.
Grundsätzlich ist eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung auf der Grundlage einer Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit zulässig. Den Beschuldigten wird jedoch vorgeworfen, gezielt Menschen aus Staaten außerhalb der EU – vornehmlich aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion, vor allem aus der Ukraine und Georgien – angeworben, mit falschen Ausweisdokumenten ausgestattet, in die Bundesrepublik Deutschland eingeschleust und unzulässigerweise als Arbeitnehmer beschäftigt zu haben.
Diese Menschen sollen bei den beiden entleihenden Firmen angestellt und von diesen an diverse auftraggebende Unternehmen vornehmlich im Lager- und Logistikbereich entliehen worden sein.
Auf den Abrechnungspapieren sollen den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Abrechnungsbeträge ausgewiesen worden sein – tatsächlich seien den eingesetzten Arbeitnehmern jedoch erheblich geringere Lohnbeträge in bar ausgezahlt worden. Von der Differenz sollen die Beschuldigten ihren hohen Lebensstandard finanziert haben.
Den bisherigen gemeinsamen Ermittlungen zufolge sollen die Tatverdächtigen mit hoher krimineller Energie und sehr planmäßig vorgegangen sein und die betroffenen Arbeitskräfte durch Vermittlungsagenturen in der Ukraine, einer eigens eingerichteten Vermittlungsfirma und über Online-Plattformen angeworben und systematisch mit falschen Identitäten und Ausweispapieren europäischer Staaten ausgestattet haben, um unter deren Legende für diese dann vermeintlich legale Arbeitsverhältnisse vorzutäuschen.
Die betroffenen aus Drittstaaten stammenden Menschen hätten jedoch zur legalen Einreise in die EU eines Visums bedurft und wären nicht berechtigt gewesen, hier eine Arbeit aufzunehmen.
Rund um dieses System herum sollen die Beschuldigten eine umfangreiche Logistik aufgebaut haben und sogar Immobilien zur Unterkunft angekauft haben; der Transport von dort zur den jeweiligen Arbeitsorten soll organisiert worden und alle Behördengänge für diese Menschen übernommen worden sein. Andrea Hoffmeister von der Sonderkommission „Energie“: „Unsere Einsatzkräfte sind sehr erfahren im Erkennen mutmaßlich gefälschter Dokumente – die aufgefundenen Identitätspapiere werden durch Urkundenexperten der Bundespolizei abschließend überprüft und Personen mit gefälschter Identität werden sodann erkennungsdienstlich behandelt.“
Dem Ermittlungsverfahren liegt der hinreichende Tatverdacht zugrunde, diverse Straftaten im Sinne des Strafgesetzbuchs, des Aufenthaltsgesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen zu haben. Bei den Durchsuchungen wurden bereits umfangreiche Beweismittel sichergestellt, die nunmehr zur Überprüfung dieses Verdachts ausgewertet werden.
Bei den Durchsuchungen wurden neben umfangreichen elektronischen Beweismitteln (Datenträger) auch zahlreiche mutmaßlich gefälschte Ausweisdokumente sichergestellt.
Insgesamt wurden bei der Maßnahme heute mehr als ein-hundert Arbeitskräfte angetroffen, die über die beiden invol-vierten Unternehmen in andere Unternehmen entliehen wurden. Bei rund 90 dieser Arbeitskräfte waren deren Ausweis-dokumente bei der ersten Überprüfung auffällig, so dass alle Betroffenen durch die Einsatzkräfte vorläufig festgenommen und zur auf dem Gelände des Zollamts Mönchengladbach und der Bundespolizei in Mönchengladbach eingerichteten Überprüfungsstelle gebracht wurden, wo derzeit in jedem einzelnen Fall eine umfassende Echtheitsprüfung der Ausweisdokumente, Identitätsprüfung und ausführliche Vernehmung der Arbeitskräfte durchgeführt wird.
Je nach Ergebnis der Maßnahmen werden die Betroffenen entweder wieder auf freien Fuß gesetzt oder an die zuständigen Ausländerbehörde zur Entscheidung über das weitere Vorgehen übergeben.
Die logistischen Herausforderungen bei dieser Durchsuchungsmaßnahme sind aufgrund der Vielzahl an zu überprüfenden Menschen und der Einhaltung der Coronaregelungen ganz erheblich. Insbesondere die Prüfung der Arbeitskräfte vor Ort in den Betrieben, der Transport der vorläufig Festgenommenen zur Überprüfungsstelle sowie die Durchführung der Vernehmungen werden strikt nach Regeln der Corona-Schutzverordnung durchgeführt.
Während der Dauer der vorläufigen Festnahme werden alle Betroffenen durch die Sonderkommission umfassend versorgt, unter anderem durch Getränke und Lebensmittel.