Rhein-Kreis legt Grundstücksmarktbericht vor Hohe Nachfrage nach Immobilien und Bauplätzen

Grevenbroich · Die ungebrochen hohe Nachfrage nach Immobilien und Bauplätzen hat die Preise für unbebaute Grundstücke des individuellen Wohnungsbaus im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um rund 20 Prozent steigen lassen. Dies geht aus dem Grundstücksmarktbericht 2022 hervor, den der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Kreis ohne die Stadt Neuss erarbeitet hat.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Kathrin Richartz-Perez vom Kataster- und Vermessungsamt stellen den Grundstücksmarktbericht 2022 vor.

Foto: RKN.

„Der Aufwärtstrend bei den Preisen setzt sich fort und unterstreicht die Attraktivität unseres Standorts. Er ist auch eine Folge der Entwicklungen in den umliegenden Oberzentren“, erläutert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Wenn Immobilien und Mietwohnungen in Großstädten kaum noch verfügbar beziehungsweise bezahlbar seien, wanderten die Menschen schließlich ins Umland ab. Petrauschke stellt fest: „Noch immer ist ein Eigenheim das Ziel vieler Familien für eine gute Altersvorsorge.“ Zwingend notwendig sei jedoch auch, dass sich weiterhin Menschen in allen Einkommensgruppen Wohnraum im Rhein-Kreis leisten können. Umso wichtiger, so Petrauschke, sei die Schaffung von preisgünstigem und bezahlbarem Wohnraum, für die sich der Rhein-Kreis mit seiner Service- und Koordinierungsgesellschaft einsetze.

Der Grundstücksmarktbericht 2022 ist das Ergebnis einer Auswertung von insgesamt 3.130 Kaufverträgen mit einem Geldumsatz von rund 1,21 Milliarden Euro des Jahres 2021, die dem Gutachterausschuss von den Notaren zur Auswertung übersandt werden. Er spiegelt daher nicht nur die tatsächliche Umsatz- und Preisentwicklung sowie das Preisniveau auf dem Immobilienmarkt in den sieben Kommunen des Kreises (ohne die Stadt Neuss) wider, sondern bietet einen umfassenden Überblick über die gesamte Immobilienmarktentwicklung im Rhein-Kreis.

In allen Teilmärkten zeigen die Kaufpreise aus 2021 weiterhin eine deutlich steigende Preisentwicklung, während das Immobilienangebot insbesondere bei Baugrundstücksflächen auf sehr niedrigem Niveau liegt.

Bemerkenswert hoch sind die Preisanstiege im Bereich der Eigentumswohnungen im Weiterverkauf mit neun Prozent und bei Einfamilienhäusern mit 15 Prozent. Auch bei Mehrfamilienhäusern ist eine deutliche Preissteigerung zu beobachten.

Lediglich bei Wohn- und Geschäftshäusern ist bei einem hohen gewerblichen Anteil eine verhaltene Preisentwicklung festzustellen.

Der Quadratmeterpreis für unbebautes Bauland des individuellen Wohnungsbaus ist in Meerbusch kreisweit am teuersten. Hier liegt der Preis in mittleren Wohnlagen Bauland bei 600 Euro pro Quadratmeter. Die Gemeinde Rommerskirchen und die Stadt Jüchen bilden in der mittleren Wohnlage einen Wert von 260 Euro pro Quadratmeter ab und liegen damit am unteren Niveau.

Der Wert einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses kann über den jeweiligen Immobilien-Preis-Kalkulator gebührenfrei unter www.boris.nrw.de ermittelt werden. Der Anwender erhält eine druckbare pdf-Datei mit seinen Angaben, dem Immobilienpreis seines Objektes sowie Kartenausschnitte über die Lage und Hinweise zum ermittelten Immobilienpreis. Mit dem Kalkulator ist eine erste Einschätzung zum Wert der Immobilie möglich. Allerdings sind wertbeeinflussende Besonderheiten des Bewertungsobjekts unter anderem in Bezug auf Zustand, Baumängel, Bauschäden und rechtliche Gegebenheiten nicht erfasst und können zu einem abweichenden Vergleichswert führen.

Der enorme Preisanstieg bei den Grundstücks- und Immobilienpreisen wirkt sich für die Eigentümer auf die Grundsteuer aus. Denn der Grundstückspreis bildet neben weiteren Informationen zum Eigentum die Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer. Das Finanzamt erhebt die hierfür erforderlichen Daten (Grundstücksfläche, Baujahr, Wohn- und Nutzfläche) ab April 2022 und informiert die Eigentümer schriftlich. Weitere Informationen zur Grundsteuer sind erhältlich unter www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform.

Aufgrund der Ungleichbehandlung bei der Bewertung des Grundvermögens hatte das Bundesverfassungsgericht im April 2018 entschieden, dass die geltende Berechnung der Grundsteuer anhand von Einheitswerten verfassungswidrig ist. Die neuen Regelungen des Bewertungsgesetzes traten zum 1. Januar 2022 in Kraft. Die bisherigen Einheitswerte verlieren zum 31. Dezemebr .2024 im Zuge der Reform ihre Gültigkeit.

Vor diesem Hintergrund hatte der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Kreis ohne die Stadt Neuss die zusätzliche Aufgabe, die Bodenrichtwerte im Rhein-Kreis flächendeckend zu ermitteln.

Zum ersten Mal liegen neben Gemeinbedarfs-, Wasserflächen und ähnlichem auch Bodenrichtwerte für bebaute Grundstücke im Außenbereich vor. Sie bewegen sich je nach Lage zwischen 105 und 220 Euro pro Quadratmeter und beziehen sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Flächen.

Die Bodenrichtwerte für die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker- und Grünland sowie Wald ohne Aufwuchs) reichen von Quadratmeterpreisen von einem Euro bei Wald-, 5,50 Euro bei Grünland- sowie 7,70 Euro (Dormagen) bis 8,80 Euro (Kaarst und Korschenbroich) bei Ackerlandflächen.

Weitere Informationen zum Immobilienmarkt im Rhein-Kreis sind im Grundstücksmarktbericht 2022 enthalten, welcher unter www.boris.nrw.de eingesehen werden kann.

Bei Fragen können sich Interessierte unter 02131/928–6230 an Kathrin Richartz-Perez in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wenden.

(-ekG.)