„In der gültigen Vergnügungssteuersatzung wird der Steuertatbestand der gezielten Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Bars, Sauna-, FKK- und Swinger-Clubs sowie ähnlichen Einrichtungen nicht berücksichtigt“, hatte „Mein GV“ in einem entsprechenden Antrag formuliert. Steuerschuldner sei der Betreiber der genannten Etablissements. Und weiter: „Es sind bei der Besteuerung alle Flächen zu berücksichtigen, in denen Anbahnungen zwischen Dienstleister und Kunden stattfinden.“
Nur FDP--Mann Markus Schumacher stimmte gegen diese Sexsteuer, weil er der Meinung ist, dass man „überhaupt kein Vergnügen besteuern sollte.“
-gpm.