Müll-Kosten bleiben stabil

Auch in diesem Jahr ist bei der Müllentsorgung im Rhein-Kreis keine Erhöhung der Gebühren oder Anlieferentgelte erforderlich. Das geht aus der aktuellen Gebührensatzung für das Jahr 2016 hervor, die der Kreistag einstimmig beschlossen hat.

Das Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-Kreises basiert auf einer Rahmenvereinbarung, die er vor mehr als 20 Jahren mit den Städten Krefeld und Mönchengladbach sowie dem Kreis Viersen abgeschlossen hatte. Die Stadt Düsseldorf ist ebenfalls eingebunden. Die Vereinbarung regelt seither die gemeinsame Nutzung der Entsorgungsanlagen, insbesondere der Müllverbrennungsanlagen in Krefeld und Düsseldorf. „Dadurch ist es gelungen, langfristige Entsorgungssicherheit zu günstigen Preisen zu gewährleisten“, berichtet Kreis-Umweltdezernent Karsten Mankowsky.

Die praktische Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzepts erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage eines seit dem 1. Januar 1997 laufenden Vertrags zwischen dem Rhein-Kreis und der EGN. Alle getrennt angelieferten Wertstoffe – zum Beispiel Bioabfall – werden einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Der nicht verwertbare Müll wird sortiert und aufbereitet. Nur eine möglichst kleine Menge landet dadurch in den Müllverbrennungsanlagen. Nicht brennbare Abfälle kommen auf die Deponie bei Grefrath.

Nach 20 Jahren wird der Entsorgungsvertrag des Kreises mit der EGN zum 31. Dezember 2016 weitgehend enden. Die Abfallgebühren für 2016 sind die letzten, die auf der Grundlage dieses Entsorgungsvertrages beschlossen wurden.

(Kurier-Verlag)