Landesgelder gehen auch an „Recht auf Spiel“!
Grevenbroich · Um die Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und das bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe zu unterstützen, hat das Land den Fördertopf „KOMM-AN NRW“ bereitgestellt. Jetzt leitete der Rhein-Kreis 157.694 Euro daraus an insgesamt 14 Institutionen weiter.
„Uns geht es vor allem um die Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe und die Förderung der so genannten ,Ankommenstreffpunkte’“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.
„Mit dem Programm werden Begegnung und Verständigung von Einheimischen und Flüchtlingen gefördert, und das sind wesentliche Voraussetzungen für eine wirksame Vermittlung von Alltagsregeln im Zusammenleben nach den freiheitlichen Werten des Grundgesetzes und unserer Demokratie“, erklärt Kreisdirektor Dirk Brügge.
Durch die Mittel könnten etwa Ausgaben für Renovierung, Ausstattung und Betrieb von Ankommenstreffpunkten beglichen oder Projekte zur Qualifizierung von ehrenamtlichen Helfern bezahlt werden. Die Zuschüsse seien auch gedacht für mehrsprachige Faltblätter, Broschüren, Stadtkarten oder Internetauftritte.
Empfänger der Fördermittel sind die Kreise und kreisfreien Städte, in denen „Kommunale Integrationszentren“ eingerichtet worden sind. Diese Einrichtungen können die Zuschüsse weiterleiten. Für 2016 hat Landrat Petrauschke nun mit den Antragstellern entsprechende Verträge unterzeichnet.
Das Geld bekommen die Stadt Dormagen, der katholische Kirchengemeindeverband „Elsbach/Erft“ in Grevenbroich für die Initiative „Recht auf Spiel“, der Asylkreis Hochneukirch und die evangelische Kirchengemeinde Kelzenberg in Jüchen, die Stadt Kaarst sowie die evangelische Kirchengemeinde Kaarst für den ökumenischen Arbeitskreis Asyl. Außerdem bedacht werden der katholische Kirchengemeindeverband „Kaarst-Büttgen“, die Stadt Korschenbroich, die evangelische Kirchengemeinde Büderich für die „Flüchtlingshilfe Meerbusch-Büderich“, die Diakonie Meerbusch, die Stadt Meerbusch, der Verein „Meerbusch hilft“ und das Bildungswerk „Familienforum Edith Stein“ in Neuss. Auch für 2017 soll eine Antragstellung durch den Kreis möglich sein. Es werden voraussichtlich 172.000 Euro zur Verfügung stehen.
Informationen können auf der Internetseite des Kompetenzzentrums für Integration unter
www.kfi.nrw.de
(Rubrik „Förderung, KOMM-AN NRW, Programmteil II“) abgerufen werden. Formlose Anträge für das Jahr 2017 nimmt das KI bis zum 10. Oktober entgegen. Die Mail-Adresse lautet
ki@rhein-kreis-neuss.de
Ein positives Votum von Stadt oder Gemeinde gehört zum Antrag, damit ersichtlich ist, dass die Flüchtlingsarbeit mit den Integrationsbemühungen der jeweiligen Kommune abgestimmt ist.
-ekG.