Geplant ist, die bereits vorhandenen Test-Kapazitäten mit derzeit 171 Teststellen im Kreis noch einmal deutlich auszuweiten. Ziel ist es, das Projekt bereits nach Ostern, am 6. April, zu starten.
Zunächst sollen der komplette Einzelhandel sowie körpernahen Dienstleistungen per Terminvergabe geöffnet werden. Auch im Sport- und Kulturbereich soll es Lockerungen geben.
Zwingende Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bereits geimpfte Bürgerinnen und Bürger benötigen bei Vorlage ihres Impfausweises kein negatives Testergebnis.
Um die Kontaktverfolgung zu gewährleisten, beabsichtigen die Kommunen, ergänzend zur Corona-Warn-App verbindlich die App „Luca“ einzusetzen.
Durch die vorhandene Schnittstelle dieser App mit der Plattform „Sormas“, die bereits beim Gesundheitsamt des Kreises sowie in den Ordnungsämtern der Städte genutzt wird, soll eine passgenaue Datenübermittlung zwischen den Kommunen sichergestellt werden.
Nach einer zehntägigen Erprobungsphase sollen bei positivem Zwischenfazit weitere Öffnungsschritte wie die Öffnung der Gastronomie erfolgen. Alle Maßnahmen werden in einer eigenen Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises geregelt. Die allgemeinen Regelungen der Coronaschutzverordnung würden außer Kraft gesetzt.