Jung-Uhu „Karlchen“ erhielt zweite Chance

Frimmersdorf. Sonntagnachts 23.30 Uhr, das Telefon klingelt, die Werkfeuerwehr des RWE-Frimmersdorf bittet um Hilfe bezüglich einer Eule, der es „nicht gut“ gehe. Da Telefondiagnosen in solchen Fällen nahezu unmöglich sind, entschloss sich Umweltbeauftragter Norbert Wolf, vor Ort nach dem Rechten zu schauen.

Der Vogel direkt nach der Bergung und bei der Auswilderung.

„Es handelte sich um einen nur wenige Wochen alten Jung-Uhu“, berichtet er.

Nachdem sie am Fundort eine halb verdaute, ausgewürgte Ratte gefunden hatten und eine Vergiftung nicht auszuschließen war, entschloss Wolf sich, den Vogel zunächst zur Beobachtung zu bergen. Zu Hause etwas zur Ruhe gekommen zeigte der Vogel keine Ausfallerscheinungen, er wurde dunkel untergebracht und mit Futter in seiner Box versorgt.

Wolf: „Gespannt schauten wir am nächsten Morgen nach: Alle angebotenen Ratten und Mäuse waren aufgefressen. So entschlossen wir uns, den Jungvogel in Brutplatznähe auf das Dach oberhalb des Fundortes zurückzuführen.“

Dies sei bei Vögeln problemlos möglich; sie werden von den Altvögeln sehr schnell wieder angenommen. Die Rückführung auf das Dach übernahmen hier die sehr engagierten Mitarbeiter des RWE, die dann auch am nächsten Tag erfreut mitteilten, dass der Jung-Uhu wohl den Neststandort wiedergefunden habe und dort an einer großen Beute fressend säße.

Das wiederum verwirrte Wolf etwas: Junge Uhus in diesem Alter zerteilen große Beute noch nicht selbstständig, so dass ein Foto der Situation erbeten wurde.

Auf dem übersandten Foto war nun eindeutig zu erkennen, der Jungvogel saß neben einem toten Altvogel und versuchte ziemlich offensichtlich, diesen um Futter anzubetteln.

Also musste der Uhu wieder runter vom Dach und aufgezogen werden. Nach wochenlanger, fürsorglicher Pflege war der Zeitpunkt der Freilassung gekommen. Aus Karlchen war ein gesunder, kräftiger und wunderschöner, wildbahnfähiger Uhu geworden, der in der vorigen Woche erfolgreich in unmittelbarer Nähe seines Geburtsortes wieder freigelassen werden konnte.-ekG.