Rat bewertet beide Bürgerbegehren als unzulässig „Die Axt am Pfeiler der Demokratie“

Grevenbroich · Der Stadtrat hat in seiner Sondersitzung am Montagabend erwartungsgemäß beide Bürgerbegehren in Sachen Flüchtlingsunterbringung für unzulässig erklärt. Eine deutliche Mehrheit verließ sich dabei auf das Gutachten, das die Verwaltung – wie mehrfach betont wurde – freiwillig eingeholt hatte (wir berichteten ausführlich).

Dieses Foto entstand, als das erste Bürgerbegehren im Rathaus übergeben wurde. Bianca Frohnert und Uta Bauer-Kernchen stehen Bürgermeister Klaus Krützen gegenüber. Dritter Vorsitzender des Vereins „Grevenbroicher gegen Ghettos“ ist übrigens Thomas Rinkert aus Frimmersdorf, Bruder des führenden SPD-Politikers Daniel Rinkert. Foto: -gpm.

Foto: KV./Gerhard P. Müller

Bürgermeister Klaus Krützen machte gleich zu Beginn klar, dass es sich um eine „Schwarz-Weiß“-Entscheidung auf juristischer Ebene handele und dass inhaltliche Diskussionen zur Flüchtlingsunterbringung absolut fehl am Platze seien.

Wenig später hielt er dann einen mehr als halbstündigen Vortrag, in dem er selbst die Flüchtlingspolitik zum Thema machte: Er sprach über die Problematik im Allgemeinen („So lange auf der Welt diese Ungerechtigkeit herrscht, werden die Flüchtlingsbewegungen bleiben.“) und in Bezug auf die Stadt Grevenbroich („Die Zuweisungen kommen. Auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten.“), mal mit Pathos (Das Gutachten anzuzweifeln, hieße „die Axt an den Pfeiler der Demokratie“ anzulegen), mal mit emotional zitternder Stimme. Und er schloss mit der drohenden Klarstellung: Bei seiner Entscheidung habe der Rat keinen Ermessensspielraum. Wenn der Rat zu einem anderen „Urteil“ als „unzulässig“ komme, sei er gezwungen, „den Beschluss einzukassieren“ und das Bürgerbegehren dennoch für unzulässig zu erklären.

Entscheidender Grund sei die Tatsache, dass der Verein „Grevenbroicher gegen Ghettos“ zwar gegen die geplanten Container-Dörfer in Hemmerden, Frimmersdorf und Wevelinghoven angetreten sei und eine „dezentrale Unterbringung“ fordere, dabei allerdings keine Alternativen aufzeige, wo die Flüchtlinge untergebracht werden sollten.

Wolfgang Kaiser – seine CDU-Fraktion stimmte dennoch gegen die Unzulässigkeit – setzte genau hier an und stellte die Frage: „Hätte seitens der Stadt eine Beratungspflicht bestanden?“

Immerhin hatte der Bürgermeister den aktiv gewordenen Bürgern aus den drei Stadtteilen vollmundig versprochen: „Wenn Fragen sind, stehen wir als Verwaltung parat.“

Jetzt führte er aus, dass schon bei der verwaltungsinternen Prüfung der Bürgerbegehren das Problem mit den fehlenden Alternativen aufgefallen sei. Anstatt aber die Antragsteller darauf hinzuweisen, wurde „sicherheitshalber“ ein externer Gutachter eingeschaltet.

Manch einem im Verein „Grevenbroicher gegen Ghettos“ mag das bitter aufstoßen (... weil es den Anschein hat, „die Stadt habe korrekt gehandelt und sich dennoch eins ins Fäustchen gelacht“, so war nach der Entscheidung zu hören).

Fakt ist aber, dass beide angezweifelte Ratsbeschlüsse jetzt durch sind; für ein erneutes Bürgerbegehren dagegen ist die Frist abgelaufen.

Bianca Frohnert und ihre Mitstreiter müssen sich nun überlegen, ob sie den Klageweg beschreiten wollen.

Und auch da dürfte das Gutachten von Professor Dr. Harald Hofmann, seines Zeichens Lehrbeauftragter der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes, der zugleich als Bürgerbegehren-Rechtsexperte des Landtages gilt, schwer wiegen.

(Gerhard P. Müller)