Ein Drittel des großen Spielplatzes wird zum Pausenhof Dritte Gesamtschule schluckt den Bolzplatz

Wevelinghoven · Nur die Liberalen stimmten im Planungs-Ausschuss gegen den Bebauungsplan „Gesamtschule am Heyerweg“, der den Wegfall des dortigen Bolzplatzes besiegeln soll. Zusätzlich soll rund ein Drittel des großen Abenteuer-Spielplatzes demnächst als Schulhof genutzt werden. Die UWG enthielt sich noch der Stimme.

Der Planentwurf für die dritte Gesamtschule mit der handschriftlichen Ergänzung der Buswendeschleife.

Foto: KV./Repro: -gpm.

Wenn in ein paar Jahren anstelle der Realschule am Heyerweg die dritte Gesamtschule residieren wird, braucht die für mehr Schüler und mehr Lehrer natürlich auch mehr Platz.

Die Anwohner prognostizieren dann auch noch mehr Verkehrschaos. Um das zu verhindern, soll eine gesonderte Busschleife eingerichtet werden, die im Plankonzept immerhin handschriftlich nachgetragen wurde. Die „Eltern-Taxis“ sollen dagegen vor der Schule halten. Geleitet werden soll der Verkehr – um die Anwohner weniger zu belasten – in einem neuen Einbahnstraßensystem.

Für die FDP gab es übrigens doppelten Grund gegen den Bebauungsplan zu stimmen: Zum einen zweifelt sie die Notwendigkeit an, die Realschule auslaufen zu lassen und stattdessen die dritte Gesamtschule zu etablieren. Zwar hat eine (politisch umstrittene) Elternbefragung das grundsätzliche Interesse an einer dritten Gesamtschule bestätigt. Bei den Anmeldungen fürs kommende Schuljahr hat sich dieser Bedarf allerdings nicht bestätigt: Alle Jungen und Mädchen, die sich für eine Gesamtschule entschieden haben, konnten auch berücksichtigt werden.

In Schwarz-Weiß der Ist-Zustand.

Foto: KV./Repro: -gpm.

Jedoch hätten sich im kommenden Schuljahr 67 „Zwangs-Gesamtschüler“ (mit dem eigentlichen Ziel Gymnasium oder Realschule) ergeben.

Zum anderen fordert die FDP den Erhalt von Spiel- und Bolzplatz. Auf letzterem sind aber ein Mehrzweckgebäude (Mensa, Bibliothek, Ganztagsbereich) sowie eine Dreifachsporthalle vorgesehen.  Zudem soll die Wendeschleife als Zufahrt für die auf dem Schulgrundstück befindlichen Stellplätze für Lehrer und Schüler dienen.

Der Biolzplatz soll bebaut werden.

Foto: KV/Gerhard Müller

Für alle diese Festsetzungen in einem neuen Bebauungsplan ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Bislang liegt das Verkehrsgutachten sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe 1 vor. Die vorliegende Artenschutzprüfung kommt dabei zu dem Ergebnis, dass planungsrelevanten Arten wie Fledermaus und Haselmaus durchaus betroffen sein könnten.

Aus diesem Grund ist eine vertiefende „Art-für-Art-Betrachtung“ im Rahmen einer Artenschutzprüfung der Stufe 2 durchzuführen, die bereits in Auftrag gegeben wurde.

Planungsdezernent Florian Herpel wies zudem daraufhin, „dass sich die tatsächliche spätere Ausgestaltung erst im Rahmen der weiteren Entwurfsplanungen ergibt. Im Falle eines Wegfalls des Bolzplatzes ist im Weiteren zu prüfen, ob ein alternativer Standort gefunden werden kann.“ Ein Problem seien hier dann insbesondere die Lärmemissionen in Bezug auf benachbarte Wohngebiete.

Er drängt darüber hinaus in dem weiteren Bebaungsplanverfahren auf eine frühzeitig Beteiligung der Öffentlichkeit.

(Gerhard P. Müller)