Möglich macht dies ein so genanntes „Schulbedarfspaket“ im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Darauf weist der Rhein-Kreis hin.
Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und den Sportsachen auch die für den persönlichen Gebrauch bestimmten Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Kugelschreiber, Blei- und Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte, Mappen, Tinte, Radiergummis, Bastelmaterial oder Knetmasse.
Schüler haben einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, wenn sie Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen beziehungsweise Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehende sind. Für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz wird das Geld aus dem Schulbedarfspaket automatisch ausgezahlt. Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehende können den Zuschuss beim örtlichen Sozialamt beantragen.
Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gehören neben der Ausstattung für den persönlichen Schulbedarf auch Mittagsverpflegung, Lernförderung, eintägige Ausflüge bzw. mehrtägige (Klassen-)Fahrten, Schülerbeförderung und kulturelle Teilhabe (z.B. Sportverein, Musikschule).
Weitere Informationen zum Bildungs-und Teilhabepaket finden sich unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/but. Dort sind auch Informationsflyer in 13 Sprachen hinterlegt, auch auf Ukrainisch. Außerdem werden die verschiedenen Leistungsarten mit Erklärvideos in deutscher und englischer Sprache vorgestellt.