Autofahrer flieht vor Polizei Trotzdem gelingt Festnahme
Grevenbroich · Freitagnacht, gegen 1.40 Uhr, wollte die Besatzung eines Streifenwagens den Fahrer eines BMW anhalten und kontrollieren. Der Polizeikontrolle entzog sich der Fahrer über die An 46 trotz widriger Straßenverhältnisse mit einer Geschwindigkeit von circa 200 Kilometern pro Stunde.
Der Fahrzeugführer war den Beamten am Gierather Weg aufgrund seiner unangepassten Geschwindigkeit aufgefallen. Sein Wagen hatte sich auf nasser Fahrbahn beim Abbremsen vor einer Ampel an der L 116 leicht quer gestellt.
Im Rahmen der Fahndung wurde zunächst der abgestellte BMW an der Straße „Am Stellwerk“ aufgefunden. Wenig später konnte nach Zeugenhinweisen auch der mutmaßliche Fahrer festgenommen werden. Er hatte versucht, sich im Garten eines Hauses an der Straße „Am Rübenacker“ zu verstecken.
Bei dem 35 Jahre alten wohnsitzlosen Mann wurden geringe Mengen einer verdächtigen Substanz aufgefunden, bei der es sich um Betäubungsmittel handeln könnte. Er gab zudem an, vor Fahrtantritt Medikamente eingenommen zu haben, die ebenfalls betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterliegen und die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können.
Die an dem silbernen 3er BMW angebrachten Kennzeichen waren für ein anderes Fahrzeug ausgegeben worden, welches zwischenzeitlich abgemeldet wurde.
Der Wagen und der Führerschein des Mannes wurden sichergestellt. Zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit wurde ihm von einem Arzt eine Blutprobe entnommen.
Der polizeibekannte Mann muss sich nun in einem weiteren Strafverfahren unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verantworten.
Aufgrund eines bereits bestehenden Haftbefehls wegen Urkundenfälschung wurde er in Untersuchungshaft genommen und einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.
Das Verkehrskommissariat in Grevenbroich hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind im Strafgesetzbuch nach § 315d unter Strafe gestellt. Im Gesetz heißt es unter anderem: „Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] Wer [...] Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] Wer [...] die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“