13-jähriger Fahrradfahrer wird bei "Dooring-Unfall" verletzt Polizei sucht Unfallverursacher
Grevenbroich · Am Donnerstagnachmittag gegen kurz nach 15 Uhr befuhr ein 13 Jahre alter Junge mit seinem Fahrrad die Graf-Kessel-Straße in Richtung Innenstadt. Plötzlich öffnete sich die Fahrertür eines in einer Parkbucht stehenden Wagens. Der Junge konnte der Tür nicht mehr ausweichen und wurde leicht am rechten Bein verletzt.
Anstatt sich als erwachsener Unfallbeteiligter um die Folgen des Geschehens zu kümmern, soll der Fahrer den Jungen aufgefordert haben weiterzufahren und das nächste Mal besser aufzupassen.
Der Autofahrer wird als 60 bis 70 Jahre alt und 170 Zentimeter groß beschrieben. Er soll einen dunklen Hauttyp und einen Schnurrbart beziehungsweise Drei-Tage-Bart haben. Bekleidet war der Mann mit einem dunklen Sakko und einer Kappe. Bei dem Fahrzeug könnte es sich um einen silbernen Wagen mit Bergheimer Kennzeichen handeln.
Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131/300-0 beim Verkehrskommissariat Grevenbroich zu melden.
Die Polizei möchte in Zusammenhang auf folgende Dinge hinweisen:
1.) Paragraf 14 der Straßenverkehrsordnung regelt die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen unmissverständlich. Es heißt dort: "Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist."
2.) Verkehrsunfälle, bei denen herannahende Fahrradfahrer mit plötzlich geöffneten Pkw-Türen kollidieren, werden als „Dooring-Unfälle“ bezeichnet.
Die Polizei rät Fahrradfahrern, vorausschauend zu fahren und einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen einzuhalten. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat empfiehlt einen Abstand von mindestens einem Meter (https://www.dvr.de/praevention/kampagnen/kopf-drehen-rad-fahrende-sehen).
Die Empfehlungen richten sich auch an die Fahrer von Pedelecs, e-Bikes und e-Scootern, da sie oftmals mit höheren Geschwindigkeiten unterwegs sind und damit das Risiko schwerer Verletzungen ansteigt. Zudem sollten Zweiradfahrer nie ohne Helm unterwegs sein.
Autoinsassen empfiehlt die Polizei, beim Öffnen der Tür immer mit den „holländischen Griff“ zu nutzen. Dabei öffnen links sitzende Insassen die Autotür mit der rechten Hand statt mit der näheren linken Hand.
Dabei dreht sich der Oberkörper automatisch nach links und vorbeifahrende Radfahrer geraten in den Blick. Insassen auf der rechten Fahrzeugseite sollten den Griff analog nutzen.
3.) Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" – so die korrekte Bezeichnung – ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug.
Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange da bleiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen.
Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden.
Tipp der Polizei: „Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.“