„Bestätigung für die gute und engagierte Arbeit“ Rhein-Kreis ist „Ehrenbehörde der Woche“

Grevenbroich · Das Internetportal www.ehrenbehoer.de aus Oldenburg hat den Rhein-Kreis als „Ehrenbehörde der Woche“ ausgezeichnet. Als Begründung wird die „herausragende Leistung und Innovation im Bereich der Behördenkommunikation“ genannt. Mit der Auszeichnung soll auch gezeigt werden, „dass Mut zu Innovationen und der Einsatz für eine moderne Kommunikation Anerkennung finden“.

Freude über die Auszeichnung: Landrat Hans-Jürgen Petrauschke (links) und IT-Dezernent Harald Vieten.

Foto: RKN.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ist erfreut über die Auszeichnung. „Sie ist eine Bestätigung für die gute und engagierte Arbeit unserer Kreisverwaltung. Unsere Mitarbeiter setzen sich tagtäglich mit großem Engagement für die Bürger im Rhein-Kreis ein. Das wird mit der Auszeichnung gewürdigt und bestärkt uns darin, unseren Weg tatkräftig und innovativ weiterzugehen“, betont er.

In der Auszeichnungsbegründung wird als Beispiel die digitale Infektionsschutzbelehrung des Rhein-Kreises angeführt. Alle Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Lebensmitteln zu tun haben, müssen eine Hygienebelehrung nachweisen. Ganz gleich, ob sie ehrenamtlich in der Schulcafeteria mitarbeiten oder zum Servicepersonal von Messen und Veranstaltungen gehören – sie müssen die gesetzlich vorgeschriebene sogenannte Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) absolvieren.

Der Rhein-Kreis hat hierfür vor rund zwei Jahren die IfSG-App, die ausschließlich von Interessierten im Kreisgebiet genutzt werden kann, eingeführt. Weiterhin angeboten wird zudem die „Hygienebelehrung Online“ des Technologiezentrums Glehn. Bereits seit 2018 bietet das Tochterunternehmen des Rhein-Kreises die Online-Belehrung nicht nur im Rhein-Kreis, sondern in ganz Deutschland an.

Im Zuge der Auszeichnung zur „Ehrenbehörde der Woche“ hebt die Auswahlkommission des Internetportals aus Oldenburg zudem die Social-Media-Präsenz des Rhein-Kreises hervor.

Mit der nun erfolgten Ehrung hat der Kreis auch die Möglichkeit, von den „Ehrenbehörde“-Machern zur „Behörde des Jahres“ gekürt zu werden.

(-ekG.)