Pressesprecher klärt auf Könnte im Kreis die 15-Kilometer-Grenze gezogen werden?
Grevenbroich/Jüchen · Was passiert eigentlich, wenn die Inzidenz im Rhein-Kreis auf über 200 steigt? In der neuen Verordnung steht in solch einem Fall eine 15-Kilometer-Grenze im Raum. Doch was bedeutet die konkret? Der Erft-Kurier hat beim Rhein-Kreis Neuss nachgefragt.
Straßensperren? Polizeikontrollen? Sogar über die Bundewehr, die kontrollieren würde, wird spekuliert. Aber ist daran überhaupt was dran? Fakt ist zunächst einmal, dass die Bundesregierung festgelegt hat, dass ab einer Inzidenz von 200 die Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden soll.
Die Inzidenz setzt sich zusammen aus der Anzahl der neuen Corona-Infizierten der vergangenen sieben Tage auf 100.000 Einwohner gerechnet. Bedeutet: Sind von 100.000 Menschen im Kreis 200 innerhalb einer Woche als Neuinfektion gelistet, ist der Inzidenzwert bei 200 und der Kreis entscheidet über weitere Maßnahmen. Das bedeutet aber nicht, dass sofort eine Grenze gezogen wird und niemand sich mehr als 15 Kilometer von seinem Haus weit weg begeben darf. Der Kreis überprüft bei einem Wert von über 200 zunächst die Erforderlichkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen. Diese können dann im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales angeordnet werden.
Benjamin Josephs, Pressesprecher des Kreises, erklärt, wie sich in der Verwalung aktuell auf diesen Fall vorbereitet wird: „Der Krisenstab des Rhein-Kreis Neuss beobachtet die Infektionslage täglich und reagiert stets individuell auf das aktuelle Infektionsgeschehen. In dem Fall, dass der Kreis den Wert von 200 bei der 7-Tages-Inzidenz überschreitet, wird die Ursache hierfür analysiert werden. Hieraus wird dann die Notwendigkeit und die Ausgestaltung möglicher Maßnahmen zielgerichtet so abgeleitet, dass diese das Infektionsgeschehen bestmöglich einschränken.“ Das bedeutet im Klartext, dass sich im Vorfeld noch nicht genau sagen lässt, wie die Maßnahmen aussehen werden. „Dies ist von der konkreten Lage abhängig“, so Josephs. Sollte es zu dem 15-km-Radius kommen, würde dieser um den Wohnort gezogen, sprich um den Ort, in dem man wohnt, nicht vom Wohnhaus aus.