Digitale Infektionsschutzbelehrung gefragt 5.769 Online-Abrufe

Grevenbroich · Alle Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Lebensmitteln zu tun haben, müssen eine Hygienebelehrung nachweisen. Ganz gleich ob sie ehrenamtlich in der Schul-Cafeteria mitarbeiten oder zum Servicepersonal von Messen und Veranstaltungen gehören – in jedem Fall müssen sie die gesetzlich vorgeschriebene sogenannte Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) absolvieren.

Hygieneschulung online: 5.769 Menschen im Rhein-Kreis haben die Online-Schulung im vergangenen Jahr absolviert.

Foto: RKN./GettyImages_1310107376

Im Rhein-Kreis sind dies jährlich fast 6.000 Personen. Früher fand die Hygienefortbildung nur vor Ort im Kreishaus statt; heute können Interessierte diese bequem von zuhause oder unterwegs aus besuchen. Möglich ist dies durch diese beiden Online-Angebote: die „IfSG-App“ des Rhein-Kreises und die Online-Belehrung des Technologie-Zentrums in Glehn.

Während das Kreis-Gesundheitsamt im vergangenen Jahr 90 Schulungen vor Ort in den Einrichtungen beziehungsweise per Videokonferenz durchgeführt hat, wurde der Online-Service 5.769 Mal genutzt.

3.846 Menschen im Rhein-Kreis nahmen per App an der Schulung teil, weitere 1.923 nutzten die Online-Belehrung des TZG. Barbara Albrecht, Leiterin des Kreis-Gesundheitsamtes, freut sich, dass die digitale Belehrung so gut ankommt. „Jeweils aktuell belehrt werden müssen alle, die im Bereich leicht verderblicher Lebensmittel eingesetzt werden – egal, ob in der Großküche oder in einer kleinen Kantine“, betont die Medizinerin. Auch Angestellte in Kindertagesstätten und in der Pflege zählen zum Kreis der zu Belehrenden.

Positiv beim digitalen Verfahren: Der Prozess von der eigentlichen Video-Belehrung über das elektronische Bezahlen bis hin zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses erfolgt komplett digital. Während sich die Kunden bei der App über die Online-Ausweis- oder die Selfie-Ident-Funktion identifizieren, erfolgt die Legitimationsprüfung bei dem Online-Service des TZG durch eine Live-Schaltung. In beiden Fällen wird die Belehrung in mehreren Sprachen angeboten.

Der Rhein-Kreis hat die IfSG-App vor rund zwei Jahren erfolgreich eingeführt, die ausschließlich von Interessierten im Kreisgebiet genutzt werden kann. Bereits seit 2018 bietet das TZG die Online-Belehrung nicht nur im Rhein-Kreis Neuss, sondern in ganz Deutschland an und arbeitet dabei aktuell mit 113 Gesundheitsämtern zusammen.

TZG-Geschäftsführer Raimund Franzen berichtet: „In Kooperation mit den Gesundheitsämtern haben wir 2022 bundesweit insgesamt 228.690 Belehrungen durchgeführt, im vergangenen Jahr waren es 270.670 Belehrungen. Die Tendenz ist steigend, denn wir sind derzeit mit weiteren interessierten Kommunen im Gespräch.“

Alle Informationen zur Infektionsbelehrung per App und Online-Belehrung beim Rhein-Kreis gibt es unter diesem Link http://onelink.to/ifsg.

(-ekG.)