Auch für Boosterimpfungen Mobiles Impfangebot im Montanushof
Grevenbroich · Am Montag, 15. November, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises von 9 bis 14 Uhr ein mobiles Impfangebot im Montanushof. Geimpft wird im ehemaligen Reformhaus im Erdgeschoss (Eingang Ostwall). Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab zwölf Jahren. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen. Es ist auch möglich, vor Ort eine Zweitimpfung mit BioNTech zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich.
Darüber hinaus können folgende Personen, für die eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde, eine dritte Impfung mit BioNTech erhalten, wenn ihre letzte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt: Personen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal in Pflegeeinrichtungen, Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt und Personen mit Immunschwäche. Personen, die vor mindestens vier Wochen mit Johnson & Johnson geimpft wurden, können ebenfalls eine Auffrischimpfung mit BioNTech erhalten. Weiterhin bieten auch Haus- und Fachärzte Auffrischimpfungen an.
„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger, das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Auch alle Personen, für die Ständige Impfkommission die Auffrischimpfung empfiehlt, sollten sich beim Haus- oder Facharzt oder bei einer mobilen Impfung impfen lassen, um im Herbst und Winter weiterhin geschützt zu sein.
Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und — insbesondere bei Auffrischimpfungen — ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.
Unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung ist eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote zu finden.