Einsatz für bundesweit einheitliche Regelung Landrat spricht sich für 2G bei Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen aus
Grevenbroich/Jüchen · Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen sollen künftig nur noch für vollständig Geimpfte und Genesene zugänglich sein. Ausnahmen solle es dabei für Menschen geben, die sich aufgrund ihres Alters oder gesundheitlichen Zustandes nicht impfen lassen können. Hierfür spricht sich Landrat Hans-Jürgen Petrauschke aus und appelliert an die Verantwortlichen im Bund, sich für eine solche bundesweit einheitliche Regelung einzusetzen.
„Die aktuelle Impfquote ist nicht ausreichend, um die Pandemie einzudämmen. Dabei merken wir, dass insbesondere Ungeimpfte immer wieder viele andere anstecken“, begründet Petrauschke seine Forderung. Auch schwere Verläufe seien vor allem bei nicht vollständig Geimpften zu verzeichnen. „Wir werden Corona nur in den Griff bekommen, wenn sich möglichst viele Menschen solidarisch zeigen und impfen lassen. Wer hierbei nicht selber Solidarität gegenüber gefährdeten Menschen zeigt, kann auch nicht erwarten, dass es für ihn die gleichen Lockerungen bei den Regeln gibt, wie für Geimpfte und Genese“, so der Landrat.
Insbesondere für diejenigen, die regelmäßigen Kontakt zu kranken und pflegebedürftigen Menschen haben, fordert Petrauschke zudem eine Impfpflicht: „Wer andere pflegt, sollte diese nicht wissentlich dem Risiko einer Infektion aussetzen, sondern die ihm anvertrauten Menschen durch eine Impfung schützen.“ Ungeimpfte infizieren sich deutlich häufiger mit dem Coronavirus und sind dann auch häufiger infektiös als Geimpfte. „Zur Verantwortung gegenüber den einem anvertrauten Personen gehört auch, sie vor Gefahren zu schützen. Und dazu trägt eine milliardenfach erprobte Coronaschutzimpfung bei“, macht Petrauschke deutlich.
Zudem appelliert der Landrat, die Impfangebote der niedergelassenen Ärzte sowie die mobilen Impfangebote der Koordinierenden Covid-Impfeinheit des Kreises zu nutzen, um eine dritte Impfung zu erhalten. „Diese bietet noch einmal einen besseren Schutz und ist so ein weiterer wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung“, so Petrauschke.
Bei den mobilen Impfangeboten können diejenigen eine Auffrischungsimpfung erhalten, für die eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde. Dies ist der Fall, wenn, ihre letzte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt: Personen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal in Pflegeeinrichtungen, Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt und Personen mit Immunschwäche. Personen, die vor mindestens vier Wochen mit Johnson & Johnson geimpft wurden, können ebenfalls eine Auffrischimpfung mit BionTech erhalten.
Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.