Grundstück des "Rederhofs" nun als Bodendenkmal eingetragen Nach Aufruhr wird wenigstens der Boden nicht angerührt

Bedburdyck · "Je nachdem, was auf dem Grundstück geplant ist, kann es sehr teuer werden", erklärt Dr. Claus Weber, wissenschaftlicher Referent des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege, "wird ohne Keller gebaut, werden nicht so viele archäologische Grabungen in Anspruch genommen." Die Rede ist vom "Rederhof" in Bedburdyck — das Grundstück wurde nun vorläufig als Bodendenkmal eingetragen.

Der Rest des „Rederhofes“ ist lediglich das Grundstück, dass jetzt als Bodendenkmalpflege eingetragen wird.

Foto: Foto: Alina Gries

Nachdem die abgebrochene Hofanlage für viel Wirbel in der Ortschaft gesorgt hat, soll das Grundstück nun als Bodendenkmal eingetragen werden.

Seitens des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland, mit Sitz in Brauweiler, wurde mitgeteilt, dass die mittlerweile abgebrochene Hofanlage zwischen 1830 und 1865 errichtet wurde. Demnach handelt es sich nicht um den Ursprungshof "Rederhof" aus dem Jahre 802. Dieser soll allerdings auf diesem Grundstück gestanden haben.

Die neuere Hofanlage wurde nach Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 1980 nicht als denkmalwertes Objekt eingetragen, da die Fassade des Wohnhauses bereits vor 1980 verändert worden war und somit keine Hinweise auf die Hofanlage des 19. Jahrhundert mehr erkennbar waren. Seitens des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, mit Sitz in Bonn, wurde mitgeteilt, dass die mittlerweile abgebrochene Hofanlage im Bereich der historischen Hofanlage von 802 stand und deshalb davon ausgegangen werden muss, dass im Boden noch erhaltene Befunde der Vorgängerbebauungen vorhanden sind.

Daher wurden und durften beim Abbruch der Hofanlage auch keine Bodenplatten oder Pflasterungen beziehungsweise vorhandene Fundamente und so weiter entfernt werden. "Der Begriff ,Vermutung' ist hierbei rechtlich gemeint", teilt Dr. Weber mit, "unsere Vermutung ist so hoch, dass es hier zu einer Eintragung kommt."

Ein angeblicher Brunnenfund auf dem Grundstück sei allerdings nicht ausschlaggebend für die Eintragung. So liegen den zuständigen Stellen bisher weder eine Fundmeldung noch ein Antrag auf Bodensondierung oder für weitere Bodeneingriffe vor.

Auch sind momentan keine Untersuchungen zur Bestimmung des Alters von Funden angedacht oder archäologische Grabungen zwecks Erforschung des Grundstücks geplant. Dies würde frühestens der Fall sein, wenn jemand das Grundstück bebauen möchte.

"Eine Bebauung des Grundstücks läuft auf Kosten des Bauherrn", so Dr. Weber, "das wissen die Käufer aber dann auch."

Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege bereitet momentan die endgültige Unterschutzstellung des Grundstückes als Bodendenkmal vor. Die Gemeinde hat deshalb als Untere Denkmalbehörde das Grundstück der ehemaligen Hofanlage bereits im November vergangenen Jahres vorläufig als Bodendenkmal eingetragen. Hierdurch ist ein angemessener Schutz der im Boden des Grundstückes vermuteten Befunde gewährleistet.

So können bis zur endgültigen Eintragung alle unerlaubten und nicht beantragten Bodeneingriffe ordnungsbehördlich verfolgt werden.

-tkA.

(Kurier-Verlag)