Eine Blutprobe wurde notwendig. Die Weiterfahrt mit dem Rad wurde dem Betrunkenen selbstverständlich untersagt.
Ungeachtet der deutlich höheren Promillezahl im vorliegenden Fall, sollte sich jeder bewusst machen, dass bereits ab einem Wert von 0,3 Promille auch das Fahrradfahren strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wenn der Radler deutliche Ausfallerscheinungen zeigt, zum Beispiel einen Unfall baut. Im Zweifel sollte man nicht nur das Auto sondern auch den Drahtesel stehen lassen. Zu Fuß, mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln ist man auf der (Verkehrs-) sicheren Seite.