Tipps der Polizei zu Halloween und zum Umgang mit sogenannten "Grusel-Clowns"

Grevenbroich · Heute gegen 8.10 Uhr wurde die Polizei in Neuss zu einer Schule an der Bergheimer Straße gerufen. Eine unbekannte Person, die eine Horror-Clownmaske getragen haben soll, war dort aufgetreten. Zunächst hatte sie von außen gegen eine Scheibe geschlagen und dann ein rohes Ei geworfen.

Foto: Tobias Benner / pixelio.de

In dem Raum hatten sich Lehrer aufgehalten. Schulbetrieb fand nicht statt. Als die Polizei eintraf, hatte der Verdächtige bereits das Weite gesucht. Verletzt wurde niemand. Des Weiteren entstand kein Sachschaden.

Aus aktuellem Anlass gibt die Polizei erneut Tipps, wie man sich an Halloween und ganz allgemein gegenüber sogenannten "Grusel-" oder "Horror-Clowns" verhalten sollte.

Nicht jede als Clown verkleidete Person hat die Absicht, tatsächlich jemanden anzugreifen. In den meisten Fällen liegt die Intention des Maskierten im "bloßen" Erschrecken und hat lange Tradition, insbesondere um die Zeit des 31. Oktober eines Jahres (Halloween). Vorausschauendes Verhalten ermöglicht es, Gefahren zu erkennen und ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen.

Für jeden, der auf eine bedrohlich wirkende Gruppe trifft, ist es möglicherweise die bessere Entscheidung, dieser Gruppe auszuweichen und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Einer empfundenen Gefahr aus dem Weg zu gehen ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt von "gesundem Menschenverstand". Auch wenn aktuell keine Gefahr erkennbar ist, aber bedrohliche Gruppen von Personen gesichtet werden, scheuen Sie sich nicht, die Polizei über "110" zu verständigen. Selbstjustiz darf nicht das Mittel der Wahl sein und kann, neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, auch eine zusätzliche Gefahr, durch die Eskalation der Situation bergen.

Es kursieren zusätzlich Falschmeldungen, sogenannte "Fakemeldungen" im Internet. Daher gilt: Lassen Sie sich nicht durch Meldungen in den sozialen Netzwerken beeinflussen. Ein Verbreiten von "Fakemeldungen" kann weite Teile der Bevölkerung verunsichern. Daher bittet die Polizei, diese nicht zu teilen.

Ein Hinweis für alle "Grusel-Clowns": Das bloße Erschrecken von Menschen ist zunächst zwar keine Straftat, lustig ist es aber auch nicht. Zudem muss bedacht werden, dass sie sich einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen können, wenn sich jemand vor Schreck oder auf der Flucht vor dem Clown verletzt. Das Mitführen und Drohen von und mit Waffen erfordert ein Einschreiten der Polizei und ist kein Spaß. So sollten sich die "Gruselclowns" bewusst machen, dass sie schnell Ziel eines polizeilichen Einsatzes werden können.