Im vergangenen Jahr (2022) wurden durch die Kreis-Polizeibehörde insgesamt 167 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Daneben wurden auch weitere festgestellte Verkehrsverstöße geahndet.
Der öffentliche Verkehrsraum und seine Straßen sind keine Rennstrecken und keine Schauplätze für ein Kräftemessen oder zur Selbstinszenierung. Daher fährt die Polizei hier eine „Null-Toleranz“ Strategie.
Die Kreis-Polizeibehörde kontrolliert zudem regelmäßig getunte Autos und wird auch Karfreitag zum Anlass nehmen, genau hinzuschauen. Aufgrund der Gefährdungen, die von nicht fachgerecht durchgeführten Fahrzeugveränderungen ausgehen, wird die Polizei bei Verstößen in jedem Fall einschreiten.
Speziell geschulte Beamte wissen genau, wo sie bei auffallend lauten oder tiefen Fahrzeugen hinschauen müssen. Wenn an Autos nicht vorschriftsmäßige technische und bauliche Veränderungen (zum Beispiel an Motor, Karosserie, Abgasanlage,
Luftfilter) durchgeführt wurden, wird – wenn notwendig – sogar eine weitere Straßennutzung mit sofortiger Wirkung untersagt. Der Wagen muss dann abgeschleppt werden.
Manche Veränderungen führen gar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Eine entsprechende Beurteilung findet regelmäßig durch Gutachter statt. Neben den zu erwartenden Bußgeldern müssen die Autobesitzer auch die Kosten des Sachverständigen sowie die Abschleppgebühren zahlen.
Alle illegalen technischen Veränderungen müssen in einen ordnungsgemäßen Zustand zurück gebaut werden.
Sicherheit bremst Spaß und „Aufhübschen“ nicht aus! Die Polizei empfiehlt: „Modifizieren Sie Ihren fahrbaren Untersatz regelkonform, lassen Sie alles ordnungsgemäß in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen oder holen Sie sich nötigenfalls eine Genehmigung ein.“