Zwischen dem Kreis und den Ordnungsbehörden der Kommunen erfolgt seit einem Jahr ein ständiger Austausch über die Pandemiebekämpfung. Dabei steht der Rhein-Kreis auch als Ansprechpartner zur Klärung der Regelauslegung zur Verfügung. Auf dieser Grundlage fand nun auch die Sportkonferenz im Internet statt.
Der Austausch verlief sehr konstruktiv, heißt es. Und alle Teilnehmer waren sich darüber einig, dass es im Interesse der Vereine und ihres Angebots einer grundsätzlich einheitlichen Regelauslegung bedarf.
Die gute Nachricht: Die Sportanlagen der Städte und der Gemeinde bleiben in den Ferien geöffnet, sofern es die Regelungen der Corona-Schutzverordnung zulassen.
Bei der Videokonferenz wurden auch die Öffnungsszenarien der Schwimmbäder thematisiert, sobald ein öffentlicher Betrieb wieder möglich sein wird. In der aktuellen Situation haben die Schulen kaum Kapazitäten, um den Schwimm-Unterricht durchzuführen. Damit wächst die Anzahl der Kinder, die nicht schwimmen können oder nur schlechte Schwimmfähigkeiten besitzen, stetig an. Die Teilnehmer zeigten sich der Problematik bewusst. Nun räumen die Kommunen bei der Wiedereröffnung der Bäder erst dem Schulsport und danach dem Vereinssport die höchste Priorität ein.