Sie reagierten damit auf eine Klage des Architekten des Bauwerks. Günter Quasten hatte das Gebäude Ende der 60-er Jahre geplant.
Insbesondere die weißen Paneele auf der Gebäudefront würden das „Werk des Klägers“ verunstalten, so das Gericht. Große Teile der Klage des Architekten wurden dennoch abgewiesen. So hatte Quasten unter anderem auch die Fenster und die rote Brüstung des Gebäudes moniert. Das allerdings muss er sich laut Gericht gefallen lassen. „Eine vernünftige Wärmedämmung muss sein“, so Richter Erfried Schüttpelz, „wegen der Geschäftspolitik der Sparkasse muss auch die Farbe rot akzeptiert werden.“
Wie es jetzt mit der Sparkassen-Fassade weitergeht, ist noch unklar. Laut Gericht muss das Unternehmen gemeinsam mit seinen Architekten eine Umgestaltung und einen Rückbau veranlassen.