Ebenso stehen weitere private Anbieter im Bedburger Stadtgebiet mit Testmöglichkeiten zur Verfügung. Eine Übersicht findet sich auf der Seite des Rhein-Erft-Kreises im Bereich „Corona-Testungen“.
Stadtsprecher Nico Schmitz: „Bitte beachten Sie, dass entsprechend der neuen Teststellenverordnung die Schnelltests ab dem 11. Oktober gebührenpflichtig werden. Ausgenommen davon sind Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Auch Jugendliche von zwölf bis einschließlich 17 Jahren, Schwangere und Stillende erhalten in der Übergangszeit bis Ende des Jahres die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen.“