Schloss-Park mit strengen Regeln weiter für Spaziergänger geöffnet

Bei strahlender Frühlingssonne ist der gerade prachtvoll erblühende Schloss-Park weiter für Besucher geöffnet. Wenn auch mit eingeschränktem Angebot, denn auch die „Stiftung Schloss Dyck“ hat eine Vielzahl ihrer Angebote einstellen müssen: Ausstellungen, Spielplätze, Restaurant und Café sind geschlossen; Führungen und Veranstaltungen abgesagt.

Beeindruckend anzusehen: die Kirschblüte im Asia-Garten, der nur noch unter strengen Auflagen besucht werden darf.


Damm. In enger Abstimmung mit dem Bürgermeister und dem Ordnungsamt der Stadt Jüchen hat die „Stiftung Schloss Dyck“ in den vorigen Wochen mehrfach ihr Konzept für den Besucherbetrieb angepasst und Maßnahmen zum Schutze vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus mit den Behörden abgestimmt.
Jens Spanjer, Vorstand der Stiftung, unterstreicht die gute Zusammenarbeit mit den Behörden. „Wir wurden als Kultureinrichtung nicht allein gelassen und konnten so zumindest einen Teil unseres Angebotes für unsere Besucher aufrecht halten“, so Jens Spanjer. „Wir freuen uns, die in diesem Jahr witterungsbedingt besonders schönen Blüh-Aspekte des Frühlings im Park den Menschen weiter präsentieren zu können. Dabei darf der Park nur noch mit strengen Auflagen besucht werden, was zwar einerseits Einschränkungen bedeutet, anderseits aber auch die Möglichkeit bietet, die rund 200-jährige Parkanlage bei einem ruhigen, besinnlichen Spaziergang genießen.“
Harald Zillikens, Bürgermeister der Stadt Jüchen, sieht in der Möglichkeit, weiter im Schloss-Park spazieren zu können, ein wichtiges Angebot für die Bürger. „In Zeiten umfangreicher Einschränkungen, in denen auch das kulturelle Leben in unserer Stadt stillsteht, ist die Möglichkeit durch den gepflegten Schloss-Park gehen zu können ein besonders kostbares Gut. Die Einhaltung der aktuell geltenden Vorschriften zur Eindämmung der Virusausbreitung ist dabei das oberste Gebot.“
Der Zutritt in den Park ist aufgrund der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen nur alleine, mit maximal einer nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes gestattet.

In der gesamten Anlage sind Ansammlungen von mehreren Personen mit weniger als zwei Meter Abstand untersagt. Auch an den Kassen und an den Ein- und Ausgängen sind diese Abstände einzuhalten und über Markierungen auf dem Fußboden vorgegeben.

Ergänzend setzt die Stiftung an den Wochenenden Parkaufsichten ein, um das Verhalten der Besucher genauer zu überwachen.
Zur Sicherheit der Besucher wurden Kontakte an den Kassen soweit wie möglich reduziert.

Tickets bekommen Besucher an der Kasse nur auf ausdrücklichen Wunsch ausgehändigt, Jahreskarten müssen nur noch vorgezeigt werden und Drehkreuze sind so weit wie möglich außer Betrieb genommen. Ergänzend hat die Stiftung die Reinigungsintervalle im Gästebereich erhöht und zahlreiche Desinfektionsspender angebracht.
Trotz aufwendiger Maßnahmen und des erheblichen Besucherrückgangs ist die „Stiftung Schloss Dyck“ froh, den Park als Kern der Anlage weiter zugänglich zu halten. Ansonsten ist die Stiftung wie alle Kultureinrichtungen von den Auswirkungen der Corona-Pandemie stark betroffen.

Schrittweise mussten zuerst Veranstaltungen wie der „Schloss-Frühling“ abgesagt, dann die Ausstellungen, die Spielplätze und zuletzt Café und Restaurant geschlossen werden.

Auch das von der Stiftung betriebene Hotel in der Remise hat aktuell keine Gäste und die sonst für Hochzeiten und Tagungen so beliebten Schloss-Räume stehen ebenfalls komplett leer.

Für die „Stiftung Schloss Dyck“, die im vergangenen Jahr mit 320.000 Gästen in Schloss Dyck ihr bester Besucherergebnis seit Stiftungsgründung erreicht hat und sich über selbst erwirtschaftete Einnahmen finanzieren muss, ein schwieriger Start in die aktuelle Saison 2020.

Dabei ist momentan nicht absehbar, wann das Schloss wieder genutzt und die in Schloss Dyck so beliebten Veranstaltungen wieder durchgeführt werden dürfen.

Umso mehr freut sich die Stiftung über eine aktuell gestiegene Spendenbereitschaft zum Beispiel für Bäume und Parkbänke sowie über jeden Besucher der den Park weiterhin besucht.tkG.