Fahrer stand unter Drogeneinfluss Verfolgungsjagd durch die City

Grevenbroich · Am Donnerstagabend gegen 19.45 Uhr beabsichtigte eine zivile Streifenwagenbesatzung einen Pkw auf der Straße „Auf der Schanze“ zu kontrollieren. Dessen Fahrer gab Gas und entzog sich der Maßnahme durch den innerstädtischen Bereich von Grevenbroich.

Foto: RKN Polizei

Die Flucht endete wenig später an der von-der-Porten-Straße, wo der 59-Jährige anhielt.

Hinweise auf einen möglichen Rauschgiftkonsum wurden durch einen Drogenvortest untermauert. Der Test reagierte auf Amphetamin positiv, weshalb für eine beweissichere Feststellung eine Blutprobe angeordnet wurde.

Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen des grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fortbewegen als Kfz-Führer zum Erreichen einer höchstmöglichen Geschwindigkeit unter Drogeneinfluss.

Drogenkonsum führt zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen.

Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren, und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen eine Geldbuße bis zu 1.500 Euro zahlen. Außerdem erhalten sie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten.

Wer drogenbedingt einen Fahrfehler macht, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall baut, begeht eine Straftat. Dies hat unter anderem ein Bußgeld- beziehungsweise Strafverfahren, eine Führerscheinsperre bis zu fünf Jahren und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge.

Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichen.

(-ekG.)