Ohne vorherige Anmeldung Impfangebot bei der „St. Sebastianus“-Schützen aus Neuenhausen
Neuenhausen · Am Samstag, 19. Februar, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises von 10 bis 15 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird beim „St. Sebastianus“-Schützen-Bruderschaft Neuenhausen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Geimpft wird mit den mRNA-Impfstoffen der Hersteller „BioNTech“ und „Moderna“ sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von „Johnson & Johnson“. Der mRNA-Impfstoff von „BioNTech“ wird in der Regel nur an Personen unter 30 Jahren und Schwangere verimpft. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens zwölf Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.
Auch Haus- und Fachärzte sowie das Impfzentrum des Rhein-Kreises am Hammfelddamm in Neuss bieten Erst-, Zweit- und Drittimpfungen an. Das Impfzentrum ist mittwochs von 8 bis 20 Uhr und an allen anderen Tagen von 14 bis 20 Uhr geöffnet. Nur für Impfungen von Fünf- bis Elfjährigen ist es hier notwendig, vorab einen Termin unter http://imp.gotzg.de/ zu vereinbaren.
„Impfungen sind weiter der Schlüssel zum Erfolg bei der Bewältigung der Pandemie. Neben den Auffrischungsimpfungen ist es vor allem wichtig, dass sich alle noch Ungeimpften impfen lassen. Es gibt keinen Grund, noch weiter mit einer Impfung zu warten“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Mit jeder Impfung schützen wir auch Kinder und Vorerkrankte, für die es noch keinen Impfstoff gibt“, sagt Petrauschke und ruft dazu auf, schnellstmöglich einen Impftermin beim Hausarzt zu vereinbaren oder die Möglichkeit zu nutzen, sich ohne Termin im Impfzentrum oder bei einem der mobilen Impfangebote impfen zu lassen. Eine Übersicht über alle Impfangebote des Rhein-Kreises gibt es hier: www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung .
Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.
Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.