Der Kreis warnt Auszüge aus amtlichen Flurkarten nicht bei privaten Anbietern bestellen
Grevenbroich · Das Kataster- und Vermessungsamt des Rhein-Kreises weist darauf hin, dass amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster ausschließlich von den Katasterämtern der Kreise und kreisfreien Städte erstellt werden. Bürger benötigen die amtlichen Flur- oder Katasterkarten unter anderem zur Vorlage bei der Bauaufsicht im Rahmen eines Bauantrages oder zur Vorlage bei einer Bank bei der Finanzierung eines Grundstückskaufes.
Michael Fielenbach, Leiter des Kataster- und Vermessungsamtes, schildert zwei Beobachtungen, die zum einen direkte Produkte, zum anderen Dienstleistungen betreffen: „Seit einiger Zeit tauchen Kartenauszüge von nicht-amtlichen Internet-Anbietern auf, die vom Aussehen her den amtlichen Flurkartenauszügen sehr ähnlich sind. Beworben werden diese Produkte mit dem Hinweis, dass diese Kartenprodukte aus Daten der Katasterverwaltungen erstellt wurden.“
Bei diesen Produkten handele es sich jedoch nicht um amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster.
Zum Hintergrund: Im Gegensatz zu den Katasterämtern, die bei der Erstellung ihrer amtlichen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auf ihre eigenen, tagesaktuellen Daten zugreifen, stehen den Anbietern dieser nicht-amtlichen Kartenprodukte nur frei verfügbare Geodaten zur Verfügung. Diese sind aber meist nicht auf dem neuesten Stand.
Des Weiteren beobachtet der Amtsleiter, dass Internetanbieter mit Dienstleistungen wie dem Erwerb der amtlichen Flurkarte oder Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch werben.
Fielenbach erläutert: „Wer sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser privaten Anbieter anschaut, merkt schnell, dass er hier nur für die Dienstleistung der Weiterleitung der Bestellung an den jeweiligen Kreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt zahlt.“
Daher sollten Flurkarten und andere Produkte aus dem Kataster ausschließlich bei dem zuständigen Kataster- und Vermessungsamt bestellt werden. Die Kosten für diese Auszüge werden nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung für Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung berechnet und sind daher für das ganze Bundesland einheitlich.
Interessierte erhalten bei der Katasterauskunft des Rhein-Kreises weitere Auskünfte unter 02131/928-6211 oder per Mail unter katasterauskunft@rhein-kreis-neuss.de.
Sie können auch über das virtuelle Bürgerbüro Kontakt mit der Katasterauskunft aufnehmen. In personalisierten Videokonferenzen erhalten Bürger Auskünfte zu Flurkarten und Liegenschaftsbuch. Alle Informationen zu dem Bürgerbüro, das auch von zahlreichen anderen Fachbereichen der Kreisverwaltung angeboten wird, finden sich unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de.