Unfallflucht in Grevenbroich Wer kann Hinweise geben?
Grevenbroich · Am Mittwoch gegen 19.30 Uhr kam es in Grevenbroich zu einem Verkehrsunfall, bei dem sich einer der Beteiligten unerlaubt von der Unfallstelle entfernt haben soll.
Nach ersten Erkenntnissen hatte ein 48-Jähriger mit seinem Fahrrad die Nordstraße in Richtung Lindenstraße befahren, als er von einem Autofahrer mit seinem Pkw überholt wurde. Der Fahrradfahrer soll dabei ein weiteres Rad neben sich geführt haben. Offenbar scherte der Radfahrer plötzlich nach links aus, um in die Gilbachstraße abzubiegen und wurde dabei von dem vorbeifahrenden Auto erfasst.
Der Fahrer des roten Fiat (vermutlich ein Fiat Abarth Spider) entfernte sich anschließend von der Unfallstelle.
Zeugen haben das Kennzeichenfragment „GV-M?-??“ abgelesen und beschreiben den Fahrer wie folgt: männlich, circa 25 bis 30 Jahre alt, von schlanker Statur. Er soll kurze, dunkelblonde Haare und eine Sonnenbrille getragen haben.
Das Verkehrskommissariat Grevenbroich hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen, die den Unfall beobachtet haben. Wer einen Hinweis auf den weiteren Unfallbeteiligten geben kann, wird gebeten, sich unter der Nummer 02131/300-0 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt.
Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange da bleiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war, oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in § 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.