Open-Data-Beauftragter Tobias Schellhorn hat neue Funktion

Grevenbroich · Die Kreisverwaltung setzt weiter auf das Prinzip offener Behördendaten und hat jetzt mit Tobias Schellhorn (32) einen Open-Data-Beauftragten. Der Grevenbroicher arbeitet in der Stabstelle Digitalisierung und ist seit 2019 unter anderem für das erfolgreiche Open-Data-Portal des Rhein-Kreises zuständig. Er soll nun die Weiterentwicklung betreiben.

Open-Data-Beauftragter Tobias Schellhorn wünscht sich ein gemeinsames Open-Data-Portal für die Kreis-Gemeinschaft.

Foto: RKN.

IT-Dezernent Harald Vieten hatte dazu ein Kooperationsprojekt mit den Kommunen in den Arbeitskreis der IT-Leitungen eingebracht, das Kreis-Portal zu einem Open-Data-Portal für die gesamte Kreis-Gemeinschaft zu machen. „Das spart nicht nur Ressourcen und Kosten, sondern alle kreisangehörigen Kommunen – insbesondere die, die bisher kein eigenes Open-Data-Portal haben – profitieren von dieser gemeinsamen Lösung“, sagt Vieten.

 Bisher betreiben neben dem Kreis nur die Städte Meerbusch und Dormagen ein eigenes Open-Data-Portal. Die Idee ist bei den Kommunen sehr gut aufgenommen worden. Ein eigener Arbeitskreis soll nun im Digitallabor des Kreises Voraussetzungen und Möglichkeiten für ein gemeinsames Angebot erarbeiten.

 „Open Data“ gewinnt weltweit an Bedeutung und beruht auf der Grundidee, dass maschinenlesbare Daten für alle Bürger frei zugänglich gemacht werden sollen. Die offenen Behördendaten lassen sich über ihren ursprünglichen Erhebungszweck hinaus verwenden und ermöglichen damit neue Mehrwerte wie die Verbesserung von Dienstleistungen oder die Schaffung neuartiger Geschäftsmodelle. „Zudem schaffen offene Daten Transparenz und können dadurch die Legitimation des Verwaltungshandelns erhöhen, aber auch die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern stärken“, betont Vieten.

 „Gleichzeitig sind zukunftsweisende Technologien wie Künstliche Intelligenz und Anwendungen im Bereich der Smart Cities auf die nachhaltige Verfügbarkeit eines reichhaltigen und qualitativ hochwertigen Datenfundus angewiesen“, ergänzt Schellhorn.

Damit dieser Fundus auch über die Grenzen der jeweiligen Behörde hinaus genutzt werden kann, sollen die Daten innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens möglichst vielen Bürgern, Unternehmen, der Wissenschaft, sozialen Einrichtungen und Initiativen sowie Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung entgeltfrei zur freien Nutzung verfügbar gemacht werden.

(-gpm.)