Bitte um Rücksichtnahme: Fuß vom Gas, während die Kröten wandern

Grevenbroich · Wenn sich der Winter zurückzieht und das Frühjahr vor der Tür steht, dann wandern sie wieder: Wie in jedem Jahr ziehen die Kröten, Frösche und Molche zu ihren Laichgewässern – am liebsten bei milden Temperaturen, feuchter Witterung und in der Dämmerung. Auf ihrem oft mehrere Kilometer langen Weg müssen sie vielfach Straßen und Wege überqueren.

Erdkröten wandern jetzt wieder – daher bittet das Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises insbesondere Autofahrer um besondere Vorsicht.

Foto: RKN./GettyImages

Kreis-Umweltdezernent Karsten Mankowsky, der als Dezernent auch für die Kreisstraßen zuständig ist, weist darauf hin, dass eine Straßenbreite für die Amphibien eine lange Strecke ist: „Aus diesem Grund werden daher an bekannten kritischen Stellen mit Amphibienwanderwegen mobile oder feste Leiteinrichtungen an den Straßen installiert. Wo die Tiere die Straße nicht selbst durch zum Beispiel sichere Tunnel queren können, erhalten sie Unterstützung und werden über die Straße getragen, oft in Zusammenarbeit mit den Naturschutzvereinigungen.“

Vielfach macht auch das Verkehrsschild „Krötenwanderung“ auf die Wanderungszeit aufmerksam.

„In den nächsten Wochen müssen sich die Verkehrsteilnehmer die Straße mit den Amphibien teilen, die keine andere Möglichkeit haben, ihre Laichplätze zu erreichen“, erklärt Ines Willner, Leiterin des Amtes für Umweltschutz der Kreisverwaltung, und appelliert: „Fahren Sie langsam und weichen Sie gegebenenfalls den Tieren unter Beachtung des Verkehrs aus. Hier gilt ganz besondere Vorsicht, wer will schon vorsätzlich die Tiere töten.“

Autofahrer sollten den Fuß vom Gas in den Wanderungsgebieten nehmen: in Wäldern, Feuchtbereichen und bei die Straße querenden Gewässern, insbesondere aber bei mit dem Gefahrenzeichen markierten Streckenabschnitten.

Wer für den Amphibienschutz gesperrte Straßen und Wege nutzt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

Weitere Infos zum Amphibienschutz gibt es bei Ulrich Schmitz von der Unteren Naturschutzbehörde im Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises unter 02181/601–6840.

(-ekG.)